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Spießer Alfons: Eine Panne mit Pannini

19. April 2008
von

bamsbild.jpgBILDamSONNTAG ist nicht die 7. Ausgabe der BILD-Zeitung, sondern BILDamSONNTAG ist eine eigenständige Zeitung mit eigenem Format, eigener Redaktion inklusive des eigenen Chefredakteurs. Was beide Zeitungen miteinander verbindet, ist derselbe Verlag.

Wenn BILDamSONNTAG also Werbung macht im Schwesterblatt, dann muss diese Werbung als Werbung erkennbar sein. Wie zum Beispiel die Anzeige heute auf der Titelseite — siehe in der Abbildung unten links! Und wenn eine Anzeige nicht als Anzeige zu identifizieren ist, dann muss das Wort „Anzeige“ darüber stehen. So soll für den Leser eine sichtbare Trennung zwischen Redaktion und Anzeige erkennbar sein. Und so hat es Spießer Alfons dermaleinst gelernt. Im Verlag von BILD und BILDamSONNTAG.

Ist ein redaktioneller Beitrag so gestaltet, dass er den Eindruck erweckt, es handele sich hier um Recherchen der Redaktion bzw. um die Meinung eines unabhängigen Dritten, dann ist das ein Verstoß wider die guten Sitten. Weil Werbung nach klaren Richtlinien zu erfolgen hat, wo Klarheit, Wahrheit und Redlichkeit in der Gestaltung zu erfolgen haben. Prinzipien, die bei einer Werbung, die redaktionell gestaltet ist, nicht gewahrt werden können, wenn, wie gesagt, das Wort „Anzeige“ nicht deutlich darüber gedruckt ist.

Wenn also BamS, sprich BILDamSONNTAG, in der BILD-Zeitung in einer redaktionell aufgemachten Anzeige darauf hinweist, dass der Zeitung das neue Pannini-Sammelheft beiliegt — siehe Abbildung! — dann könnte man das möglicherweise als Wettbewerbsverstoß ansehen. Es sei denn, die BILD-Zeitung bekennt sich dazu, ein Anzeigenblatt zu sein. Dort ist es üblich, dass es neben einer geschalteten Anzeige auch noch einen „redaktionellen“ Bonus für den Inserenten gibt.

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Kommentare zu “ Spießer Alfons: Eine Panne mit Pannini ”

  1. Ugugu am 19. April 2008 um 10:21 Uhr

    Oh je, jetzt spukt es auch schon in Deutschland…muss ich mir aber merken, ‘unser’ Blick macht da gerade ähnliche Sachen.

  2. Peter am 20. April 2008 um 17:27 Uhr

    Aber das ist doch gar keine Bams-Anzeige, das Inserat stammt doch von Pfannini – oder wie das heißt! ;)

  3. Spießer Alfons am 21. April 2008 um 08:00 Uhr

    @ Peter

    In BILD heißt es “Pannini”, in BILDamSONNTAG steht richtig “Panini”. Das zweite “n” bei BILD steht für n wie nachlässig ;) .

  4. seven am 22. April 2008 um 15:55 Uhr

    Die Nichttrennung von Werbung und redaktionellem Inhalt ist bei der BILD Methode und volle Absicht. Das ist doch noch ein harmloser Fall. Aber von der BILD ist sowieso nichts anständiges zu erwarten.
    Wer mit Räuberpistolen Geld verdient, ist xxxxxxxxxx*)

    *) Anmerkung Admin:

    Keine Beleidigungen, bitte!

  5. Besserwisser am 23. April 2008 um 11:54 Uhr

    Den Fehler im folgenden Satz zu finden haben Sie als Denksportaufgabe für den Leser gelassen?

    Ist ein redaktioneller Beitrag so gestaltet, dass er den Eindruck erweckt, es handele sich hier um Recherchen der Redaktion bzw. um die Meinung eines unabhängigen Dritten, dann ist das ein Verstoß wider die guten Sitten.

  6. Spießer Alfons am 23. April 2008 um 12:05 Uhr

    @ Besserwisser

    Klärst Du einen Spießer auf…?

  7. denhelden am 23. April 2008 um 12:51 Uhr

    ich glaube, es müsste heißen: “Ist ein Werbebeitrag so gestaltet, dass er …” …

    weil ein redaktioneller Beitrag sollte doch aus Recherchen oder Meinungen Unabhängiger bestehen, oder???

  8. Spießer Alfons am 23. April 2008 um 12:57 Uhr

    @denhelden

    Hier erweckt doch aber ein “redaktioneller Beitrag”, der in Wahrheit keiner ist, den Eindruck, es hätten Recherchen stattgefunden!

  9. Spiessig2 am 23. April 2008 um 14:14 Uhr

    Hr. Körzdörfer z. B. von der Bildzeitung führt Interviews mit Prominenten. Neulich z. B. mit Jodie Foster. Nachdem ich dieses Interview gelesen habe, habe ich gewusst, welche Handtasche, welches Mobiltelefon und welchen MP3-Spieler Frau Foster verwendet, alles Markengeräte.

    Irgendwie hatte ich dabei doch das Gefühl, bei einer Werbeveranstaltung gelandet zu sein als in einem journalistisch geführtem Interview. Nun kann ich ja verstehen, dass Filmstars durch Interviews für ihre Filme Werbung machen, ist ja normal, oder?! Aber hat Hr. Körzdörfer den Pressekodex vergessen?

  10. Paule am 23. April 2008 um 17:17 Uhr

    Oh man Leute, das ist ja echt ne wahnsinnige Sauerei, was Alfons da aufgedeckt hat. ich habe letztens im Zeitschriftenladen Zeitschriften angeguckt. Ist Euch da schon mal aufgefallen, dass da auch Anzeigen drin sind, wo kein Mensch weiß, ist das Redaktion oder Werbung – und zwar seitenlang. Wer sich darüber aufregt, sollte mal Fernsehen schauen, da werden Nachrichten-Sendungen von Pfanni oder Pannini präsentiert. So was weltfremdes…

  11. Spießer Alfons am 23. April 2008 um 18:35 Uhr

    @ Paule

    Es gibt viele Werbewege, normale und schräge. Gesponserte Werbesendungen sind normal genauso wie Promotions; Product-placement, sprich: Requisitenreklame, sind schräge Wege, die verboten sind. Aber darum geht es dort oben doch gar nicht.

  12. Koenich007 am 26. April 2008 um 06:36 Uhr

    Lieber Alfons,

    fällt dir denn gar nichts mehr ein?! Ist das wirklich alles?! In irgendeinem BILD-Artikel fehlt ganz sicher auch ein Komma… Auf, auf! Such…

    LG
    K.

    p.s. die “spam-preotection” braucht ein wenig Nachhilfe in Algebra,,,

  13. G. Bartsch am 6. Mai 2008 um 09:28 Uhr

    Ich stoße mich am letzten Satz über Anzeigenblätter: “Dort ist es üblich, dass es neben einer geschalteten Anzeige auch noch einen „redaktionellen“ Bonus für den Inserenten gibt.”

    Mag sein, dass es “üblich” ist. Das macht die Sache aber nicht legitim. Auch Anzeigenblätter müssen klar zwischen Anzeigen und redaktionellen Inhalten trennen – nicht mehr und nicht weniger als jede andere Zeitung. Ich sehe keinen Grund, weshalb ein Anzeigenblatt die Trennung aufgeben dürfte. Und ich ärgere mich immer wieder, wie locker das manche PR-Leute sehen.

ivw