Spießer Alfons: Nachrichten@Notizen (1)
Drollig: Unter dem Betreff „rechtliche Fragen“ fragt ein Martin S. bei Spießer Alfons an, „welches Gesetz deckt die Nutzung bei der Abbildung von Werbekampagnen … weil ich als Journalist Werbekampagnen besprechen möchte und diese im Internet abbilden müsste“.
Hm, dachte der Spießer, ein Journalist müsste das eigentlich wissen. Und der Alfons erklärte dem Martin: Wenn er wirklich Journalist ist, dann würde er eine solche Frage nicht stellen. Sonst wäre die Anfrage so ähnlich, wie würde ein Bäcker an einen Kollegen schreiben und fragen, wie das Rezept für Schwarzwälder Kirschtorte ist, weil er die auch gern backen würde.
Darauf Martin an Alfons ohne An- und Abrede: „Ihre Antwort hat mehr als nur irritiert. Zynismus in dieser Form und Beleidigung ist wahrlich nicht mein journalistischer Stil!“ Und der Spießer denkt: Hoffentlich hat er wenigstens einen Stiel an seiner Harke!
Lustig: http://www.talkingtoons.de Wer mal zwischendurch grinsen möchte, der klicke auf Dieter Bohlen oder Bill von Tokio Hotel!
Nachdenklich: Während ein paar Werbungtreibende lustig mit Hitler geworben haben, um damit das
eigene Geschäft zu beflügeln, hat ein anderer Werbungtreibender gezeigt, dass es auch anders geht: Der Stern warnt Rechtsradikale vor ihrer Blindheit gegenüber dem Dritten Reich und seinem Ver-Führer. Diese Anzeige sah Spießer Alfons an der Wand des ADC. Welche Auszeichnung es dafür gegeben hat? Dreimal dürft Ihr raten…!
Antwort: gar keine. Es war den ADC-Juroren wohl nicht lustig genug. Oder zu wenig kommerziell, weil damit weder Reiseführer noch Hüte oder Hitler-Tagebücher verkauft werden sollten.
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da geht es nicht um lustig oder kommerziell. die anzeige ist einfach schlecht. 80er jahre. naja, frühe 90er. langweilig. gesehen. alt.
Seit wann bitte sollen Journalisten Ahnung von Medienrecht haben? Verstehe das Unverständnis des Spießers nicht.
@ Sachar
Es gibt Grundwissen, das jeder ausgebildete Redakteur haben muss. Dazu gehört auch, was abgebildet werden darf und was nicht.
Das ist ja eine nette Vorstellung, die sich aber nicht mit der Realität deckt.
Du denkst, der Jurist sitzt bei der Tageszeitung neben dem Chefredakteur…?
Nein, die Rechtsabteilungen kümmern sich in solchen Fällen gerne erst NACH der Veröffentlichung. Dann kommt es zu Klagen, Unterlassungserklärungen und Widersprüchen.
Was man vermeiden könnte, wenn die Journalisten das Kleine 1 x 1 des Medienrechts kennen würden
Quod erat demonstrandum.
PS: Ich habe auch Chefredakteure gekannt, die haben vorher im Wissen um das Recht den Anwalt des Hauses befragt: Was wird es hernach höchstens kosten, wenn wir es bringen…? Und wenn der Betrag angemessen erschien, erschien es eben.
“Was man vermeiden könnte, wenn die Journalisten das Kleine 1 x 1 des Medienrechts kennen würden
Quod erat demonstrandum.”
Und wann sollen die das lernen? Im Studiengang Journalismus, den kaum ein Journalist belegt? Oder in diversen Weiterbildungen, für die die Redaktionen in der Regel keine Zeit haben?
@martin/medienrecht/weiterbildungen
…kann man in
-halbtageskursen lernen,
-aus fachbüchern, die keine 30 euo kosten,
-in broschüren und auf websites der anerkannten berufsverbänden, die mehr als nur ausweise ausstellen (http://www.djv.de/) (http://dju.verdi.de/)
kurz:
etwas eigene recherche – als journalist tägliches brot – dann lassen sich diese fragen im allgemeinen beantworten.
für alles andere gibt es medienrechtler und justiziare, und auch die können sich in den verschiedenen interpreationen irren.
aber ich glaube eine erste antwort zu:
„welches Gesetz deckt die Nutzung bei der Abbildung von Werbekampagnen … weil ich als Journalist Werbekampagnen besprechen möchte und diese im Internet abbilden müsste“.
findet sich hier:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(…)
und den jeweiligen pressegesetzen der bundesländer.
so weit so kurz.
Zum Absatz Drollig: Peinlich, sich damit zu brüsten, wie man einen Journalisten, der höflich um Rat fragt, derartig unqualifiziert und überheblich abkanzelt. Es zeigt zudem, dass der Spießer keine Ahnung von der Redakteursausbildung hat. Dann wüsste er nämlich, dass solche Fragen bei vielen Verlagen meist nur ganz am Rande während der Volontariats abgehandelt werden. Freie Journalisten, und ein solcher könnte Martin S. sein, haben davon sehr oft noch weniger Ahnung.
Klar, man könnte ihm den Vorwurf machen, dass er selber mal hätte recherchieren können. Aber ich vermute mal, er dachte Horizont= Kommunikationsfachblatt=Ahnung vom Medienrecht=kollegiale und schnelle Hilfe. Naja, da wurde er dann ja eines besseren belehrt….
@ morjak – wie werden denn “freie” Journalisten ausgebildet? Indem sie in der Schule das Schreiben gelernt haben? Oder weil sie Journale lesen?
Die Frage, die der Martin gestellt hat, ist ähnlich wie: Kann ich als Journalist auch Geld verdienen? Übrigens: Schreib doch mal an Coca-Cola und Pepsi und erkläre denen, Du wollest auch eine Cola auf den Markt bringen und sie sollen Dir doch mal die Rezepte mailen!