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Die BLM und das bayrische Internet

14. Juli 2008
von Olaf Kolbrück

Es ist noch gar nicht so lange her, da bekam ich einen Anruf aus dem tiefen Süden. Ein Mitarbeiter der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hatte mitbekommen, dass “Alfons und Olaf” Web-TV starten und wollte zunächst einmal wissen, ob die Sendung denn auch in Bayern zu empfangen sei. im übrigen war er ein sehr freundlicher Mensch.

Dann philosophierte er darüber, inwieweit wir denn für unser Internet-Fernseh-Angebot im Vorfeld eine Genehmigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt hätten oder gar eine Lizenz. 500 Zuschauer sei da so eine magische Grenze, formulierte er vorsichtig. Gottlob war er für uns nicht zuständig, weil der Blog aus Hessen kommt. Gesendet haben wir aus Hamburg. Wir wollen es ja niemanden zu leicht machen.

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien will es Bloggern, Mogulierern und Qikern künftig aber auch nicht zu leicht machen. Live-Stream-Angebote sollen in Bayern ab August nur noch mit Sendelizenz ausgestrahlt werden, wenn sie gleichzeitig mehr als 500 Zuschauer erreichen:

“Hinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die geänderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden:

Hinsichtlich der Genehmigung von Internet-Fernseh-Angeboten sieht die geänderte Satzung eine zweistufige Unterscheidung dieser Angebote vor, wenn sie im Streaming-Verfahren verbreitet werden:
-Von 500 bis 10.000 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten: genehmigungspflichtig und — soweit programminhaltlich keine Bedenken bestehen — genehmigungs­fähig ohne weitere Voraussetzungen,
-über 10.000 gleichzeitige Zugriffsmöglichkeiten: Organisationsverfahren wie bei einem normalen Kabelprogramm unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 und 3 FSS.”

Im Kartext: Das Angebot muss vorab durch die BLM lizenziert und entsprechend kontrolliert werden.
Ähnliches sieht ja auch wohl der Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages vor.

Nun gut: Nach derzeitigem Recht kann man also durchaus der Ansicht sein, dass sogar einmalige Live-Sendungen Rundfunk sind. Es lassen sich aber sicher auch Juristen finden, die für ein solches Angebot medien- und verwaltungsrechtliche Beschränkungen unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig finden werden. Das dürfte erst recht der Fall sein, wenn nicht ganztägig sondern nur stundenweise gesendet wird.

Nur schwer vorstellbar ist auch, wie die BLM die an allen Ecken und in etlichen Nischen aufploppenden Sendungen beobachten und kontrollieren will. Erst recht die Zuschauerzahlen. Wir hatten beispielsweise in der ersten Sendung 499 Zuschauer, ein Bruchteil davon aus Bayern übrigens. “Potenziell” und nach “Zugriffsmöglichkeiten” natürlich theoretisch mehr – Allein in Deutschland deutlich mehr als 40 Millionen Internetnutzer. Soviel bis der Server abraucht.

Man kann sich nun natürlich wunderbar echauffieren, das die BLM das Internet genauso wenig versteht Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, der vom Web nur albträumt.

Man kann darin aber auch den verzweifelten Versuch der Transmissionsriemen der politischen Willensbildungen, vulgo Parteien, sehen, nicht völlig entschleunigt zu werden. Denn dieses albtraumhafte Internetfernsehen kann ja auch nicht im Interesse der Parteien sein. Am Ende gibt es noch so etwas ähnliches wie eine Mediendemokratie, in der keine schönen und ebenso botschaftsleeren Bilder von Gipfeltreffen (die berühmten “Tiere schauen dich an”-Klassenfotos) gezeigt werden.

Wohin dann mit all den beruhigenden Nachrichtenfilmen, die Köhler bei Abschreiten von Ehrenformationen mit Phantasieuniformen zeigen? Stattdessen plötzlich womöglich überall im Web Menschen, die die Welt zeigen, wie sie ist und über Inhalte reden. Menschen, die werweiß was, von Parteitagen und aus Hinterzimmern qiken und streamen und Politiker dabei nicht nur schlecht ausgeleuchtet aussehen lassen. Weit und breit dann kein Rundfunkrat bei dem man sich beschweren könnte. Inhalte zudem, bei denen die Parteien vielleicht mitreden dürfen, wenn sie denn was zu sagen haben. Menschen, die womöglich das Cluetrain Manifest politisch deuten und auch so TV machen: Demokratie ist Gespräche. Wohin das führt, erleben doch gerade die Marken: Machtverlust.

Immerhin hat der Mann aus Bayern schon damals im Telefonat einen Ausweg aus der möglichen Staatsvertrags-Zwangsjacke angedeutet. Wenn die Inhalte nicht “journalistisch-redaktionell” gestaltet seien, dann wäre man nicht so empfindlich. Ob er Blogs gemeint hat? Vielleicht – solange man die nicht in Bayern lesen kann.

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Kommentare zu “ Die BLM und das bayrische Internet ”

  1. Sachar am 14. Juli 2008 um 16:38 Uhr

    Die Bayern leiden wohl noch immer daran, dass sie ihren Transrapid nicht bauen durften. Mit dem hätten sie ja innerhalb von zehn Minuten vom Hauptbahnhof die ganze Welt gesehen. Und nun, als Rache, soll die ganze Welt eben nichts mehr von Bayern mitbekommen.

  2. Kaffeekanne am 14. Juli 2008 um 17:48 Uhr

    Es sind nicht allein die Bayern. Der Rundfunkstaatsvertrag will die 500er Grenze gleichfalls festschreiben. Warum braucht es eigentlich für das Senden im Web überhaupt eine Lizenz? Kein Blogger muss diese vorweisen, keine Zeitung hat eine Genehmigung nötig. Warum also ein paar Bewegtbilder im Netz? Das ist staatlicher Regulierungswahn.

  3. FFD am 14. Juli 2008 um 17:50 Uhr

    Die Daseinsberechtigung der Landesmedienanstalten liegt darin, eine begrenzte Ressource – nämlich die Rundfunkfrequenzen – fair zu verteilen. Das ist natürlich eine außerordentlich sinnvolle Regulierungsaufgabe. Jetzt sucht man ohne Rücksicht auf Verluste nach neuen Tätigkeitsfeldern. Die Überwachung von Suchmaschinen wurde von Seiten der Anstalten auch schon ins Gespräch gebracht.

    Für Startups wie uns bei 1000Mikes, oder auch die Kollegen bei Ligx, Tempodome, oder Zaplive ist das natürlich nicht gerade ein freundliches Investitionsumfeld. Aufgabe der Politik wäre es, deutlich einzugreifen und die Medienanstalten in die Schranken zu weisen. Ich hoffe, daß hier in Hamburg mehr Einsicht herrscht, und der hiesige LMA-Chef hat sich ja schon sehr distanziert zu den geplanten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags geäußert (in dem aktuellen Meinungsbarometer auf http://www.digitalradio.de). Obwohl auch er sich offenbar nicht vom Leitbild der Kontrolle der öffentlichen Meinungsbildung loslösen will.

  4. OlafKolbrueck am 14. Juli 2008 um 18:00 Uhr

    Guter Hinweis: “Die Daseinsberechtigung der Landesmedienanstalten liegt darin, eine begrenzte Ressource – nämlich die Rundfunkfrequenzen – fair zu verteilen.”
    Nur gibt es im Web keine begrenzt vorhandenen Rundfunkfrequenzen. Die Daseinsberechtigung für eine Regulierung ist damit hinfällig.

  5. Peer am 14. Juli 2008 um 18:09 Uhr

    @FFD: Naja, also wollen wir’s mal nicht untertreiben: Die Kontrolle der lizenznehmenden Sender, die ihre Lizenz ja unter der Bedingung erhalten haben, gewisse Spielregeln zu akzeptieren, gehört schon auch zu den wichtigeren Aufgaben der Landesmedienanstalten. Theoretisch jedenfalls.

  6. Olafkolbrueck am 14. Juli 2008 um 21:02 Uhr

    @peer
    gut, dass du “theoretisch” geschrieben hast. ;-)

  7. FFD am 14. Juli 2008 um 23:32 Uhr

    @Peer stimmt.

  8. Markus am 15. Juli 2008 um 10:00 Uhr

    Ich glaube, dass das nicht so schlimm wird. Außer in den bayerischen Großdörfern ab 30.000 Einwohner hat ja eh kaum einer schnellen Internet-Anschluss in dem Flächenfreistaat. Und mit ISDN streamt is sich so schlecht, da gibts dann auch nix zu lizensieren. Das kommt halt dabei raus, wenn Laptop und Lederhose zusammenwachsen: Autobahnen ausbauen, aber kein Verständnis für den Datenhighway.

  9. arbiter am 15. Juli 2008 um 11:48 Uhr

    Juristen sind auch nur lizenzierte ABM. Wozu sonst Instanzen? Und sie werden den Dreh finden, z.B. indem sie jede Art der Verbreitung von Nachrichten und Bildern zu “Rundfunk” deklarieren. Dabei werden sie eifrige Unterstützung nicht nur von den Landesmedienanstalten, sondern besonders von den ö.-r. Sendeanstalten finden. Bundesdeutsche Rechtssprechung wird ihnen dazu willig folgen. Sonst wäre das nicht länger BRD!

  10. DL2MCD am 15. Juli 2008 um 13:26 Uhr

    Solange “nur” Internet-Streaming reguliert wird, geht es ja “noch”.

    Nicht, daß ich das gut finde. Aber die Internet-Rundfunkgebühr wird z.B. ja auch für den Empfang – und das Senden – von E-Mail fällig. Nicht nur für den Empfang Live-TV-Streams.

    Bald sind also Websites genehmigungspflichtig, wenn sie mehr als 500 Besucher haben – oder E-Mail-Anschlüsse, wenn nachweislich mehr als 500 Mails vempfangen wurden. Und das ist mit Spam in einer Woche erreicht…

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