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Du gehörst Facebook – immer

16. Februar 2009
von

facebook_werbung_1.jpgWenn ich bei Facebook Bilder oder Videos reinstellen würde, dann wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Vielleicht würde ich mir das sogar künftig nicht nur zweimal, sondern dreimal überlegen, weil meine Inhalte bis hin zum eingespeisten Tweet eigentlich Facebook gehören.
Das Netzwerk, und es ist damit nicht allein, gibt sich in den gerade nochmals überarbeiteten Nutzungsbedingungen nicht nur das Recht damit anzustellen, was es will: Verändern, verkaufen, verbreiten, werblich nutzen. Sondern es gilt neuerdings für immer. Selbst wenn ich meinen Account nun lösche, nimmt sich Facebook das Recht mit den alten Inhalten so zu verfahren wie es mag bis das Universum einfriert.

Dass man Facebook mit dem Posten von Benutzerinhalten einen Freifahrtschein gibt, ist generell nicht völlig neu. Die Präsentation anderer Nutzer des eigenen Netzwerks als Teil der Werbung bekommt man schon jetzt hin und wieder zu sehen (siehe Bild).

Die geänderten Nutzungsbedingungen sorgen aber mit Blick auf die Tatsache, dass Facebook selbst nach der Kündigung eines Account  Eigentümer der alten Inhalte bleibt, für Erstaunen – höflich gesagt.

Ausschnitt aus dem “Terms of Use” (Hervorhebungen von mir)

“You hereby grant Facebook an irrevocable, perpetual, non-exclusive, transferable, fully paid, worldwide license (with the right to sublicense) to (a) use, copy, publish, stream, store, retain, publicly perform or display, transmit, scan, reformat, modify, edit, frame, translate, excerpt, adapt, create derivative works and distribute (through multiple tiers), any User Content you (i) Post on or in connection with the Facebook Service or the promotion thereof subject only to your Privatsphäre-Einstellungen or (ii) enable a user to Post, including by offering a Share Link on your website and (b) to use your name, likeness and image for any purpose, including commercial or advertising, each of (a) and (b) on or in connection with the Facebook Service or the promotion thereof. “

Und:

“The following sections will survive any termination of your use of the Facebook Service: Prohibited Conduct, User Content, Your Privacy Practices, Gift Credits, Ownership; Proprietary Rights, Licenses, Submissions, User Disputes; Complaints, Indemnity, General Disclaimers, Limitation on Liability, Termination and Changes to the Facebook Service, Arbitration, Governing Law; Venue and Jurisdiction and Other.”

Facebook und Co: Teilen und aufbewahren Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
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Kommentare zu “ Du gehörst Facebook – immer ”

  1. bigbabou am 16. Februar 2009 um 13:26 Uhr

    Das predige ich laufend, und lasse mich dort (fb) deshalb auch nicht blicken ;)
    Danke aber für die deutlich formulierte Warnung.

  2. Simone am 16. Februar 2009 um 13:28 Uhr

    Ich weiß schon, warum ich facebook nicht mag :)

  3. Clarissian Landor am 16. Februar 2009 um 14:39 Uhr

    Wo ist denn das Bild?

  4. Max am 16. Februar 2009 um 14:46 Uhr

    Das ist wirklich krass. Und wer liest schon die Nutzungsbedingungen. Echt krass!

  5. Shankho am 16. Februar 2009 um 15:53 Uhr

    Zeigt mal wieder, wie schwierig es ist, seine Spuren im Internet zu verwischen…

  6. Pixel am 16. Februar 2009 um 16:27 Uhr

    Blöde Frage: darf man sowas in Deutschland überhaupt in die Geschäftsbedingungen schreiben? Oder gilt das nur in den USA?

  7. Frank am 16. Februar 2009 um 16:52 Uhr

    Schad, daß es für Rechtediebstahl dieser Art keine Gegenlobby gibt. Sonst wären facebook und co. schon auf dem Abstellgleis.

    Bleibt die alte Internet-Weisheit: Willst du nicht, daß man dir etwas “stiehlt”, veröffentliche es nicht im Internet.

    Da Facebooks AGBs scheinbar nicht existierende Rechte berücksichtigen, dürfte es Facebook schwer haben vor technikaffinen Richtern. Aber es gibt ja noch das LG Hamburg.

    gruß

  8. Julia am 16. Februar 2009 um 17:04 Uhr

    Es ist ein bisschen so, als würde in Mietverträgen stehen, dass sämtliche Dinge, die der Mieter in die Wohnung bringt, automatisch dem Vermieter gehören, auch nach dem Auszug des Mieters. Das wäre natürlich skandalös und niemand würde sich darauf einlassen. Allerdings verpflichtet man sich bei Mietverträgen auch meist zu Mietzahlungen, während der Facebook-Account umsonst ist, oder sehe ich das falsch? Und da stellt sich natürlich irgendwann die Frage, was sich der andere (als Facebook) davon erhofft. Facebook ist ja nicht das Müttergenesungswerk. Diese ganzen Social Networks mit ihrem tollen Mitmach-Charakter erwecken oft den Eindruck, als ob alles allen gehöre. Stimmt aber nicht. Man kann natürlich (und auch so etwas wurde ja schon gemacht) sein eigenes Facebook-Ding aufziehen, jenseits von Facebook. Und dann mal sehen, wie lange man das ganz kostenlos anbieten kann.

  9. OlafKolbrueck am 16. Februar 2009 um 17:17 Uhr

    @pixel
    bin kein Jurist. Rechtstandort ist für die, glaube ich, kalifornien. Denke das zählt.
    @Julia facebook erweckt eher den eindruck als wenn alles ihnen gehört. ;-) Man muss ja nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten um Geld zu verdienen. Mit etwas Sensibilität ist vielleicht auch das eine oder andere möglich.

  10. Pixel am 16. Februar 2009 um 19:38 Uhr

    Hab grad noch mal auf der Facebook-Seite nachgelesen. Und mich gewundert, dass die Nutzungsbedingungen auch auf der deutschen Seite Englisch sind – mit deutschen Überschriften.
    Wenn ich das hier (http://www.irights.de/index.php?id=359) richtig lese, sind englische Nutzungsbedingungen auf deutschen Seiten eh nicht wirksam.
    Und – danke für den Trackback/Ping – da wird meine Frage von oben auch beantwortet. Solch umfangreiche Rechteabtreteung ist zumindest in Deutschland wohl nicht zulässig.
    Aber schon gruselig, dass man nicht mal mehr das Recht haben soll, seine Daten zu löschen, wenn man facebook verlässt.

  11. Finn am 17. Februar 2009 um 09:10 Uhr

    Ich bin zwar auch kein Jurist aber ich glaube im AGB-Recht steht, dass Klauseln, die eine der Vertragsparteien „unangemessen benachteiligen“ nichtig sind.
    Also wenn Rechtsstandort Deutschland ist, könnte ich mir vorstellen, dass die „völlige Abtretung der Verwertungsrechte“ durchaus als unangemessene Benachteiligung gewertet werden kann.
    @ Pixel: wenn Gerichtstand Deutschland ist, dürfte die Datenlöschung auch kein Problem sein.
    @ Olaf: wenn du Recht hast und der Gerichtstand Kalifornien ist, muss man sich nochmal Gedanken machen.

  12. Finn am 17. Februar 2009 um 09:19 Uhr

    Noch ein Hinweis: Carsten Ulbricht schreibt in seinem Recht 2.0 Blog auch was darüber. In seinem Artikel sagt er zwar, dass man bei einer kurzen Betrachtung nicht sagen kann, ob Facebook deutschem oder amerikanischen Recht unterliegt. Aber sollte es deutschem Recht unterliegen, wären die AGB-Änderungen wahrscheinlich eh unzulässig.

  13. Rosa am 17. Februar 2009 um 14:28 Uhr

    Es wird Zeit auf gemeinnützige Anbieter wie opennetworx.org umzusteigen, die nicht nur absoluten Datenschutz garantieren, sondern auch einen Verkauf der Plattform bzw der Daten rechtlich ausschließen. Da Opennetworx eine gemeinnützige Stiftung ist, wird sie in der Hinsicht auch von der staatlichen Stiftungsaussicht überwacht.

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  1. off the record » Blog Archive » Du gehörst Facebook – immer http://tinyurl.com/b4qej2

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  • [...] Generated Content) nun auch nach dem Löschen zumindest in den Archiven weiternutzen, für einige Reaktionen. Zu dem Thema unter welchen Voraussetzungen Internetplattformen User Generated Content verwenden, [...]

    Web 2.0 & Recht — 16. Februar 2009 @ 18:25 Uhr
ivw