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Spießer Alfons: Braucht der Anwaltsverein eine Rechtsberatung?

19. März 2009
von

Mögen die otr-Leser den Spießer auch für gerecht und gelehrt halten — ein Rechtsgelehrter ist Alfons deshalb noch lange nicht. Und wenn der Spießer die Anzeige mit dem Absender “DeutscherAnwaltVerein” aus juristischem Blickwinkel kommentieren will, dann muss Alfons zuvor seinen Rechtsbeistand befragen. Merke: “Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.” Als dann:

Batmangehwagen.jpgHerr Rechtsanwalt, in der Anzeige des Anwaltsvereins sehen wir eine Gestalt, die unschwer als Batman oder auch The Dark Knight zu identifizieren ist. Und diese Gestalt wird dort für Werbezwecke eingesetzt — wenn Ihr Euer juristisches Auge bitte mal auf die Abbildung werfen wollt!

Nun ist es doch so, Herr Rechtsanwalt, dass Menschen, die in der Werbung abgebildet werden, zuvor gefragt und hernach honoriert werden müssen. Das gilt auch für bekannte Comic-Figuren, bzw. Filmhelden: Für Micky Maus muss man genauso löhnen wie für Tarzan und James Bond. Hier wie dort stehen Merchandiser hinter den Helden und vergeben die Lizenzen zum Zwecke von Werbung.

Wie ist das nun bei Batman in der Anzeige der vereinten Anwälte? Wurde das genehmigt und lizenziert? Oder hat man hier womöglich vergessen, das Recht am Bilde, beziehungsweise am Charakter der Figur einzuholen …?

Okay, Ihr werft nun ein, Herr Rechtsanwalt, dass die Figur doch bloß ein symbolischer Held ist, schließlich gibt es neben Batman noch eine Reihe ähnlich maskierter Helden wie zum Beispiel Spiderman, The Flash, Catwoman und so weiter. Jedoch: Die typischen Fledermausohren, die hat nur einer, nämlich Batman. Und selbst, wenn der Verein der Advokaten jetzt in seinem Plädoyer begründen würde: Es ist gar nicht Batman, sondern es ist ein frei erfundener Held, der lediglich das Genre verkörpern soll — dann stünde dem gegenüber, was der Normalbürger beim Betrachten der Anzeige denkt.

Ohne dass der Spießer jemanden dazu befragt hat, ist Alfons sicher: 99,9 Prozent denken beim Anblick des abgebildeten Herrn an The Dark Knight, sprich: Batman, auch wenn das Fledermaus-Logo nicht zu sehen ist. Und Batman ist lizenzpflichtig. Sollten die Anwälte ihrer Pflicht nicht nachgekommen sein, so hofft der Spießer, dass sie wenigstens eine gute Rechtsschutzversicherung haben.

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Kommentare zu “ Spießer Alfons: Braucht der Anwaltsverein eine Rechtsberatung? ”

  1. tom am 19. März 2009 um 08:40 Uhr

    Das ist definitiv nicht Batman. Wegen dem Blitz auf dem Rücken (das Signet von “Flash”). Aber Flash ist es auch nicht, der hat kein Cape. Ich erkenne in der Figur ein Symbol – für Comic-Superhelden-Figuren. Mehr nicht. ;-)

  2. Kowalski am 19. März 2009 um 08:48 Uhr

    Für mich ist das ganz klar Batman – bewusst “verfälscht” mit dem Blitz auf dem Rücken. Und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann genügt es, wenn bei einer Befragung des Publikums nur 50 Prozent an Batman denken. Und ich denke: Wenn der Anwaltsverein nicht die Genehmigung hat, dann könnten die Herrn Anwälte möglicherweise Ärger mit dem Linzeninhaber bekommen.

  3. tom am 19. März 2009 um 10:27 Uhr

    Aber wie würde dann ein Superhelden-Repräsentant aussehen? Was müsste an dem Bild verändert werden, damit es rechtlich einwandfrei wäre? Ich sehe in dem Typen einfach einen Misch aus verschiedenen Superhelden. Vor allem, da gibt es ja so viele, die alle in irgendeiner Weise Batman ähneln, dass ich kaum glaube, dass man einen findet, der rechtlich einwandfrei wäre. Von daher schätze ich, dass das Motiv schon i.O. ist.

ivw