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Spießer Alfons zur Alkoholwerbung: Verkohlt im Supermarkt

13. Mai 2009
von

Alkohol-Werbung verführt Jugendliche zum Trinken von Alkohol, hat die DAK soeben bei einer Werbeerfolgskontrolle festgestellt. Worüber die Werber natürlich froh sind, denn was wäre, hätte die Untersuchung der Krankenkasse ergeben: Alkoholwerbung bleibt bei Jugendlichen ohne Wirkung auf den Konsum?! In diesem Falle könnten die Hersteller ihre diesbezügliche Werbung einstellen, und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, wäre auf ihrem Wege zur Abschaffung der Alkohol-Werbung einen großen Schritt vorwärts gekommen

Auch ohne Untersuchung der DAK hat Spießer Alfons soeben am eigenen Leibe festgestellt, wie teuflisch die alkoholhaltige Werbung auch erwachsene Menschen zum Trinken verführt hat. Am vergangenen Wochenende war das. Und weil es ein schlechtes Beispiel zum Thema „Alkoholwerbung“ ist, erzählt Alfons Euch nüchtern die Geschichte, die ihren Anfang in einem Supermarkt genommen hat, wo der Spießer beim schnellen Einkauf ein Produkt in den Wagen geworfen hat, das er eigentlich gar nicht auf dem Einkaufszettel gehabt hatte. Hier die komplette Story:

Kohlefeigling.jpgSpießer Alfons hatte Freunde zum Grillabend im Garten eingeladen und war deshalb in den SB-Markt gefahren, um Steaks, Würste und Sonstiges einzukaufen. Und nachdem er seine Karre vollgeladen hatte und auf dem Wege war zur Kasse, da kam er an einem Stapel Grillkohle vorbei. Alfons wusste: Er hatte noch genug Grillkohle im Haus. Aber der Spießer griff trotzdem zu nach dem Motto: Schadet ja nichts, etwas Kohle in Reserve zu haben. Und außerdem stand dort etwas von „Gratis Zugabe!!“ und „Kleiner Feigling“. Also gar nicht lange überlegt, sondern rein damit in die Karre!

Daheim angekommen wurde das Essbare im Kühlschrank verstaut und die Kohle im Garten deponiert. Und dann tat der Spießer etwas, was er sonst nur höchst selten tut: Er schaute auf seinen Einkaufsbeleg. Und las die erste Position: „Kleiner Feigling … Euro 15,99“.

Wie denn? Was denn? Das musste ein Versehen sein, da hat jemand was Falsches in den Scanner eingegeben! Vermutlich ein Praktikant, der die Grillkohle fehlerhaft ausgezeichnet hat, weil er nur „Kleiner Feigling“ gelesen hatte, der Trottel, und nicht „Grill-Holzkohle“!

Aber haste gedacht! Nachdem Alfons nachgeschaut hatte, was er tatsächlich gekauft hat, sah der spießige Trottel klar: Ein Päckchen „Kleiner Feigling“ war eingeschweißt unter dem Papiersack mit der Grillkohle! Und nicht der Likör war die „Gratis Zugabe!!“, sondern die Kohle!

Tja, und dann glühte die Kohle im Grill, die Freunde kamen und das Fleisch bruzzelte. Und Alfons gab die Geschichte vom Kleinen Holzkohle-Feigling zum Besten. Und alle lachten und … wollten darauf mit dem “Kleinen Feigling” anstoßen. Also: Hoch die Fläschchen! Prosit, Ihr kleinen Feiglinge! Und in null Komma nichts waren die Packung leer. Und die Stimmung gut. Dafür waren 15,99 Euro gut angelegtes Geld, zumal die Grillkohle gratis war.

Auch, wenn der Konsumentenkreis am Grill-Feuer des Spießers nicht gerade jugendlich war, ist das doch ein klarer Beweis für die Richtigkeit der Übermittlung durch die Deutsche Angestellten-Krankenkasse.

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Kommentare zu “ Spießer Alfons zur Alkoholwerbung: Verkohlt im Supermarkt ”

  1. Joewe am 15. Mai 2009 um 20:32 Uhr

    > Und außerdem stand dort etwas von
    > „Gratis Zugabe!!“ und „Kleiner Feigling“.
    > Also gar nicht lange überlegt,
    > sondern rein damit in die Karre!

    Öh, eine Preisangabe stand nicht auf dem Schild? Klarer Verstoß gegen die Preisauszeichnungspflicht!

  2. Spießer Alfons am 16. Mai 2009 um 07:26 Uhr

    @ Joewe

    Bestimmt war dort eine Preisangabe. Aber bei Produkten wie Butter, Eier und Grillkohle gucke ich nicht auf die Preise. Und ich wollte ja Grillkohle und nicht Likör… :(

ivw