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Verstöße gegen das UWG sind nicht kreativ

31. Januar 2011
von

Euronics richtet sich in seiner aktuellen Werbung an Kunden von Saturn – siehe die Anzeige! Mit dieser Kampagne von Jung von Matt geht Euronics nach Meinung des Spießers einen Linksweg, sprich: weg vom Rechtsweg. Oder anders gesagt: unlauterer Wettbewerb.

Ihr könnt Alfons gern für spießig halten, aber in seinen Augen ist es nicht kreativ, wenn man sich nicht ums UWG schert, sondern munter unter die Gürtellinie haut, um den Wettbewerber vorzuführen. Womit Spießer Alfons nichts gegen vergleichende Werbung gesagt haben will, ganz im Gegenteil: Vergleichende Werbung ist in den Augen des Spießers vernünftig. Weil auch der Kunde vor den Regalen des Handels steht und dort alle Me-too-Produkte vergleicht.

Was Euronics dort macht, hat nichts zu tun mit vergleichender Werbung. Es ist einfach plump, billig und so kreativ wie der Furz eines Wildschweins.

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Kommentare zu “ Verstöße gegen das UWG sind nicht kreativ ”

  1. Kalliey® am 31. Januar 2011 um 17:56 Uhr

    Ohja das habe ich die Tage auch im Radio gehört und direkt meiner Frau die Frage gestellt wann denn die Abmahnung bei Euronics eintrudeln wird. :D

  2. Rasmus am 31. Januar 2011 um 19:22 Uhr

    Wenn die heute gut beraten werden, bleibt auch die Frage, was denn morgen ist?

  3. philipp am 31. Januar 2011 um 21:39 Uhr

    Hmm…
    In welchem Punkt die Kampagne gegen das UWG verstoßen soll, verrät der Spießer leider nicht. Argumentierst du auf der moralischen oder juristischen Ebene? Die “guten Sitten” sind eben nicht mehr Inhalt des Gesetzestextes und ein konkreter Rechtsbruch geht mir auch nicht auf.

    • Spießer Alfons am 1. Februar 2011 um 08:00 Uhr

      Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Herabsetzung der Preiswürdigkeit und fachlichen Qualität von Wettbewerbern ist wettbewerbswidrig.

      • René Artois am 1. Februar 2011 um 15:21 Uhr

        Es steht aber nirgends, daß Saturn-Kunden bei Saturn schlecht beraten werden … – um mal den adv. diab. zu spielen.

      • Spießer Alfons am 1. Februar 2011 um 15:25 Uhr

        Es kommt in der Juristerei nicht darauf an, was dort in Buchstaben steht, sondern was der Kunde daraus abliest.

  4. tom am 1. Februar 2011 um 09:33 Uhr

    Mmmh. Ich sehe es genauso wie Rasmus: HEUTE werde ich als Saturn-Kunde AUSNAHMSWEISE mal bei Euronix beraten – MORGEN (bzw. in Zukunft) wieder wie gehabt nur bei Saturn. Eigentlich ne nette Geste von Euronix, dass sie sich zumindest an einem Tag im Jahr auch mal für die Kunden einsetzen – von daher: is scho geil.

  5. Sebastian Ahnert am 1. Februar 2011 um 10:20 Uhr

    sooo geil ist die beratung bei euronics dann wohl doch auch nicht:

    http://tinyurl.com/5ryw4kf

    • Spießer Alfons am 1. Februar 2011 um 10:31 Uhr

      Sehr schöner Fund! :)

      • René Artois am 2. Februar 2011 um 15:15 Uhr

        Ist schon bald ein Fundi …

  6. René Artois am 2. Februar 2011 um 15:19 Uhr

    Jetzt weiß ich, warum mir das ganze so sauer aufstößt: Vor Weihnachten hat sich die Glastür unseres Backofens über Nacht buchstäblich verkrümelt und lag eines Sonntagmorgens in halbzentimeterkleinen Splittern auf dem Küchenboden. Ich schrieb drei Elektrofuzzis der Umgegend per Mail an und bat um einen Kostenvoranschlag. Zwei antworteten prompt und mailten den KV zu, der Euronics-Händler brauchte einen Anruf von mir, um mir mitzuteilen, daß der KV erst komme, wenn ich 15 EUR hinübergewiesen hätte, welche im Fall der Auftragserteilung gnädigerweise mit der Reparaturrechnung verrechnet würden …

ivw