Spießer Alfons über die Einführungsangebote der Hamburg-Mannheimer Versicherung
Die Prostitution ist ein Gewerbe. Nicht nur das älteste der Welt, wie uns von Branchenkennern berichtet wird, sondern es ist auch ein Berufsstand, der als solcher gesetzlich anerkannt ist, Steuern bezahlt und soziale Dienste ausübt. Aus diesem Grunde kann Spießer Alfons nicht verstehen, dass die Damen des horizontalen Gewerbes jetzt von den Medien verunglimpft werden. Zum Beispiel mit dem Hinweis, dass die Ergo (vormals Hamburg-Mannheimer) die Honorare der Liebesdienerinnen steuerlich geltend gemacht hat.
Spießer Alfons fragt: Warum denn nicht? Wenn die Honorare der Damen auf der einen Seite versteuert werden (jedenfalls in Deutschland), dann ist der Umkehrschluss: Die Honorare dürfen von den Zahlenden auch steuerlich in Anspruch genommen werden, wenn es sich dabei um geschäftliche Auslagen gehandelt hat. Und das war bei dem Belobigungs-Event von der ehemaligen Hamburg-Mannheimer-Versicherung in Budapest ja wohl eindeutig der Fall.
Angenommen, die Versicherung hätte ihre Vertreter mit Massagen belohnt. Oder mit den Auftritten einer amerikanischen Sängerin, die ein weitaus höheres Honorar verlangt hätte als alle Huren zusammen: Die Kosten wären Geschäftskosten. Und wenn das bei den Prostituierten nicht der Fall sein soll, dann wäre das eine Diskriminierung eines Berufsstandes. Und ob die Unterhaltung von Mitarbeitern via die Ohren oder über andere Körperteile passiert, darf ja wohl steuerlich nicht relevant sein. Liebesdienerinnen kann man darüber hinaus auch als Musen bezeichnen.
Und was die moralische Seite (sofern es so etwas im Versicherungsgewerbe überhaupt gibt) betrifft: Keiner der Teilnehmer in Budapest ist gezwungen worden, die Einführungsangebote der Damen anzunehmen. Und: Kein Moralapostel hat bisher den Staat als öffentlichen Zuhälter beschimpft, weil der Fiskus auch an den Einnahmen von Prostituierten beteiligt ist und diese sich damit sozial absichern können.
Wer sich über diese Belohnungsart von Versicherungsvertretern empört, der sollte mal in den Spiegel schauen und sich selber fragen, ob sein Gewissen rein ist! Wer z. B. mit seiner Familie in einem Restaurant gegessen, auf den Bewirtungsbeleg die Namen von Geschäftsfreunden geschrieben und das steuerlich geltend gemacht hat, dessen Tun ist verwerflicher als das, was die Versicherung getan hat, nämlich statt bei einer geschäftlichen Veranstaltung eine sündhaft teure Künstlerin zu engagieren, die auf Kosten des Steuerzahlers gegangen wäre, lediglich ein paar liebenswürdige Damen gebucht hat, die für Entspannung gesorgt haben. So etwas gab es früher sogar an Königshöfen, wo jeder bessere Herrscher seine Mätressen hatte, ohne dass sich darüber jemand mokiert hat.
Wer anderer Meinung ist, der werfe den ersten Stein. Er sollte aber Obacht geben, dass er dabei nicht selber im Glashaus sitzt! Nota bene: Cogito ergo sum.
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Heute tue ich was, wovon ich mir eigentlich nie hätte vorstellen können, dass ich es tue: Ich gebe dir uneingeschränkt Recht.
Danke schön! Darfst Du gern öfter tun. ;–)
Lieber Spießer, das neue Motto der Versicherungsbranche heißt aber nun
Coitus Ergo sum
Gut gespießt, Herr Alfons. In der Tat leuchtet nicht ein, weshalb Sauf-, Fress- und andere Spaßveranstaltungen sowie weitere Lustgewinne (Luxuslimousinen, Supersportwagen, Antiquitäten, Kunst etc) vom Steuerzahler als Betriebsausgaben subventioniert werden müssen… äh, dürfen, Sexfeiern aber nicht. Aber ein Gschmäckle bleibt ja doch.
PS: Bei Bungafeten in Budapest wird der Hurenlohn, wenn überhaupt, dann doch wohl eher in Ungarn versteuert, die Ausgabe aber in D geltend gemacht. Aber so ist das wohl in der Globalisierung.
Hm… ich bin nicht sicher, aber könnte das am Ende bedeuten, es gibt hierzulande eine
DOPPELMORAL???
Ich bin schockiert…
Unsere Moral ist halt immer noch von christlichen Grundwerten geprägt. Zum Glück kennt der Papst keine Doppelmoral. Apropos, wo ist der überhaupt versichert, wenn denn überhaupt?
haste ma mehr wie ne vier in latein gehabt? schonmal ne nutte mit quittung gesehen? lol ey
Ich nicht. Und Du hast keine Quittung bekommen…?
Mich würde interessieren ob, um deinen Faden aufzugreifen, die Probanten diese “Einführungsveranstaltung” tatsächlich als geldwerten Vorteil versteuert haben. Ich bezweifle das! Denke ich doch nur an den Moment wo Ehefrauen und Steuerberater (vll. so gar ein und dieselbe Person) eine solche Gehaltabrechnung in den Händen halten.
Wobei ich mir um das deutsche Steuerrecht lieber keine Gedanken machen möchte. Nachher sind Sie wirklich unschuldig;-)
Ich lese schon die “springerischen” Schlagzeilen:
Steuerliche Unschuld vs. moralische Verwerflickeit!
Versicherungsabschlüsse ab jetzt inklusive bei Deiner Sauna Club-Flatrate
In diesem Sinne