Social Media mit Tarnkappe – PR-Rat watscht Jung von Matt und Mercedes ab
Es ist eine schallende Ohrfeige für Jung von Matt. Es ist eine Peinlichkeit für Mercedes-Benz. Der PR-Rat rügt Jung von Matt und Mercedes-Benz für die Aktion Tramp-a-Benz , “wegen Verstoßes gegen Transparenz und Absenderklarheit der PR-Maßnahme.” Eine Kampagne, die noch dazu in Cannes einen PR-Löwen gewonnen hatte. Den müsse die Jury aberkennen, meint der PR-Rat. Der DRPR sprichtin seiner Rüge sogar von “eklatanter Verstoß” und wundert sich nicht wenig über die Dreistigkeit, die Aktion in Cannes einzureichen, während bereits das Verfahren beim DRPR lief.
Bei der Aktion, die noch dazu keine taufrische Idee war, hatte Jung von Matt den Anschein erweckt, es handele sich um eine persönliche Tramp-Aktion des Performance-Künstler und Ex-Boss-Model Stefan Gbureck. Das Konzept: Unterwegs per Anhalter im Winter. Aber nur per Mercedes. Dann darüber bloggen. Doch was wie eine kunstsinnige Aktion aussah, entpuppt sich als getarnte Werbenummer “kreativer Trittbrettfahrer”.
Der Absender wurde erst spät im Impressum genannt
Ich habe schon oft genug darüber geschrieben, zitiere daher also lieber die PR-Wächter (pdf): “In einer mehrwöchigen PR-Aktion hatte der Blogger Stefan Gbureck zusammen mit Jung von Matt gezielt Markenbotschaften zu dem Agenturkunden Mercedes Benz platziert und zur Markenbildung des Unternehmens beigetragen. Dabei waren weder die verantwortliche Agentur noch das Unternehmen selbst als Absender und finanzieller Unterstützer der Aktion ersichtlich. Damit wurden nationale wie internationale PR-Richtlinien nicht eingehalten.”
“Konkret werden Verstöße gegen den Code de Lisbonne, Artikel 4 und die DRPR-Richtlinie zur Online-PR (Absendertransparenz in der OnlineMedienarbeit, V. Gemeinsame Verantwortung von Auftraggeber und Agentur) festgestellt.”
Erst nach Presseberichten, hier, bei Horizont und andernorts wurde am Impressum nachgebessert.
Weiter schreibt der Rat: “Auch von der Möglichkeit einer Mysterie-Phase mit anschließender Geheimnis-Lüftung wird nicht Gebrauch gemacht. Eine solche ist weder in dem Blog erkennbar noch hat Jung von Matt nach eigener Aussage diese für die Aktion eingeplant. Eine Absendertransparenz ist damit nicht gegeben. Vielmehr liegt eine Täuschung der öffentlichen Wahrnehmung, konkret der Leser des Blogs wie auch der Facebook-Seite, vor.”
Aufschlussreiche Begründung
Die gesamte Urteilsbegründung, die in Details, auch hinsichtlich der Aussagen von JvM, sehr aufschlussreich ist, kann man hier (pdf) nachlesen.
Dem Beschluss wird man sich noch im Detail widmen müssen.
Meinereiner kommt auch drin vor. “Als HORIZONT-Redakteur Olaf Kolbrück herausfand, dass die Domain von „Tramp a Benz“ auf die Agentur Jung von Matt zugelassen ist, berichtete er darüber am 3. Dezember 2010 in einem Artikel auf horizont.net. “
Was nur ein bisschen richtig ist. Zum einen habe ich zuerst hier darüber geschrieben und der Domain-Hinweis kam gleichfalls vom Blog Mercedes Benz Passion.












