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Die Grünen wollen das deutsche Urheberrecht weitestgehend zu Klopapier machen! Ist das die Rettung für Europa…?

29. November 2011
von

Grüner Politiker beim Scheißen auf das deutsche Urheberrecht (Litho: Hans Reimann)

Es ist schon bemerkenswert, was in den Köpfen von Grünen Politikern so vor sich geht. Und was dabei aktuell herausgekommen ist, hinterlässt bei Spießer Alfons den Eindruck: Die Damen und Herren mit den grünen Wurzeln haben ihren Schulabschluss nicht nur auf einer Baumschule gemacht, sondern sie sind auch an anderer Stelle noch grün, und zwar hinter ihren Ohren.

Der Grund für die heftige Schelte des Spießers ist die Nachricht, dass die Grünen auf ihrem Kieler Parteitag einen Entwurf für ein neues Urheberrecht beschlossen haben. Danach sollen die Rechte von Urhebern nur noch bis zum Ableben des jeweiligen Urhebers gelten und sogar schon zu dessen Lebzeiten für nichtkommerzielle Zwecke kostenlos genutzt werden dürfen. Was ein ziemlich alberner Gedanke ist, denn es würde bedeuten: Das Erbrecht in Deutschland ist aufgehoben; nach dem Tode eines Menschen gehört sein Eigentum der Allgemeinheit. Und wenn ein Ladenbesitzer heute stirbt? Dann ist das gesamte Warenlager morgen den Plünderern überlassen. Denn: Gleiches Recht für alle! Und Ladendiebstähle kostenlose Entnahmen wären jedem Bürger schon zu Lebzeiten des Geschäftsinhabers gestattet, wenn solche Entnahmen nichtkommerziellen Zwecken – also nur dem persönlichen Bedarf – dienen.

Verlässt ein Maler, der im Laufe seines Lebens fleißig gearbeitet und viele Kunstwerke erschaffen hat, verlässt  dieser Künstler unsere Welt für immer, dann sollen seine Werke nach dem Willen der Grünen plötzlich Allgemeingut sein? Und ab sofort kann jeder die Werke dieses Künstlers privat nachdrucken und im Freundeskreis verschenken? Oder wenn ein selbständiger Fotograf, der viele tolle Fotos gemacht hat, bereits im frühen Lebensalter durch einen Unfall stirbt – dann soll jeder Hans & Franz dessen Bilder nachdrucken und in Kohle verwandeln dürfen, während die Witwe des Fotografen über Nacht zur Hartz-IV-Empfängerin wird, von den minderjährigen Kindern gar nicht zu reden…?

Und was ist, wenn irgendein deutscher Pop-Titan umgebracht wird (Beispiel: Michael Jackson in den USA): Sind die von ihm geschriebenen Songs dann am nächsten Tag frei für alle…? Und falls nur die Kompositionen von dem Popstar stammen, nicht aber die Lyrik, deren Urheber noch leben – ja, was dann…?

So etwas gab es nicht mal im Sozialismus zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik. Würden die Wünsche der Grünen, dass das deutsche Urheberrecht unmittelbar nach dem Ableben des Urhebers erlischt, grausame Wirklichkeit werden, dann wäre damit folgerichtig auch das gesamte Erbrecht in Deutschland null und nichtig, und das Eigentumsrecht wäre beschränkt. Es würde auch bedeuten: Wenn ein Hausbesitzer, der im Laufe seines Lebens zwei Mietshäuser erworben hat, plötzlich stirbt, dann können alle Mieter jubeln, weil sie von nun an keine Miete mehr zahlen müssen, denn die Häuser sind nun ja zum Allgemeingut geworden. Und wer privat eine Wohnung gemietet hat, also nicht zu kommerziellen Zwecken drin wohnt, der kann schon zu Lebzeiten des Vermieters die Mietzahlungen verweigern.

Aber man kann die Gedanken der Grünen auch positiv sehen: Sobald nämlich die Grafiker, die unsere Euro-Scheine entworfen haben, mause-, nämlich tot sind, kann jeder diese Scheine ungestraft nachdrucken und damit seine Schulden bezahlen. Und bei nichtkommerzieller – also privater – Nutzung geht das schon heute. Dieses wiederum zeigt, wie grüne Politik das klamme Europa retten könnte – man müsste nur noch auf die Todesfälle warten. Oder ein wenig nachhelfen.

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Kommentare zu “ Die Grünen wollen das deutsche Urheberrecht weitestgehend zu Klopapier machen! Ist das die Rettung für Europa…? ”

  1. Peter am 29. November 2011 um 09:35 Uhr

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

  2. Textkoch am 29. November 2011 um 14:18 Uhr

    Warum sollen die Erben noch jahrelang von einer geistigen Leistung leben, die sie selber nicht vollbracht haben? Sie erben ja das mit dieser Leistung zu Lebzeiten des Urhebers erwirtschafteten Vermögen, oder profitieren von einer davon finanzierten Altersvorsorge.

    Warum soll soll die Wite des jung verstorbenen Fotografen ein Privelig genießen, dass die Witwe des ebenso jung verstorbenen Tischlers nicht erhält?

    Es gibt keine sachliche Begründung für ein Urheberrecht über den Tod des Urhebers hinaus, abseits der im Grunde absurden Vorstellung so etwas wie eine kreative Schöpfung existiert losgelöst vom Urheber und von ihrem stofflichen Ausdruck als Foto/text etc. als immaterieller, aber denoch privater und damit verbbarer Besitz.

    Nimmt man dieses dem Urheberrecht jedoch tatsächlich zu Grunde liegende Konstrukt ernst, könnte man mit gleicher Begründung im Prinzip auch einen schwunghaften Seelenhandel eröffnen. Das sind ja auch nur immaterielle Güter, die losgelöst von ihrem Eigentümer existieren können.

    So gesehen ist die Idee, das Urheberrecht gilt wenigsten für die Dauer des stofflichen Existenz der schöpfenden Seele, slso solange man lebt, eigentlich ein gutes Kompromissangebot, damit nicht allzuviel Metaphysik in deutschen Gesetzen steht.

    • Spießer Alfons am 29. November 2011 um 15:57 Uhr

      Warum soll der Hauserbe noch jahrelang in diesem Haus leben, das er selber gar nicht gebaut hat? Er hat ja schon zu Lebzeiten des Erbauers darin gratis gewohnt und von einer Vermietung profitiert.

      Warum soll die Witwe des verstorbenen Unternehmers ein Privileg genießen und die Firma erben, die Witwe eines Fotografen dagegen soll den Nachlass ihres Mannes nicht bekommen?

      Es gibt keine auch nur halbwegs sachliche Begründung, warum die Hersteller eines Geistesgutes anders vom Gesetz behandelt werden sollen als die Hersteller eines Handwerksgutes!

      Dass geistige Leistung weniger wert sein soll als handwerkliche Güter, entbehrt nicht nur jeglicher Logik, sondern ist auch eine Herabsetzung der Leistungen von Künstlern gegenüber anderen Berufen.

      • Werbekonsument am 1. Dezember 2011 um 15:13 Uhr

        Weil Eigentumsrecht und Urheberrecht zwei vollkommen verschiedene paar Schuhe sind.

        Um Deine Beispiele aufzugreifen, wobei ich fürchte das wir uns im Kreis drehen werden, den Erben wird mitnichten das Eigentum also das Erbe abgesprochen. Vielmehr ist die kostenlose Vervielfältigung der Stein des Anstoßes. Allerdings sind davor auch Hausbesitzer nicht gefeit ;-)
        Alle Themen über einen Kamm zu scheren ist meiner Ansicht nach nicht richtig und entspricht auch eigentlich nicht Deinem Anspruch.
        Man müsste vielmehr klären, ob es einen rechtlichen Schlupfwinkel gibt und das Urheberrecht als Eigentum vererbt werden kann. Dann befinden wir uns im Erbrecht und damit ist die Sache geritzt.
        Ich finde Deine Argumentation in diesem Fall, lieber Spießer, leider etwas zu einseitig und salopp.
        Vermutlich ist das aber der Branchenbrille zuzuschreiben.

        In diesem Sinne

      • Spießer Alfons am 1. Dezember 2011 um 16:23 Uhr

        Mal ganz ohne Branchenbrille ;) betrachtet: Das Urheberrecht betrifft das geistige Eigentum (!) des Urhebers und damit das Eigentumsrecht. Das Urheberrecht kann vererbt werden, betrifft also auch das Erbrecht. Wer mir mein Erbe/Eigentum beschneiden oder wegnehmen will, der will mich enterben/bestehlen.

  3. Stefan Herwig am 29. November 2011 um 17:29 Uhr

    @Spießer Alfons:

    erstmal: Guter Text. Gute Argumentation Vielen Dank dafür! es ist in der Tat erschreckend, wie wenig die Grünen doch von Kreativwirtschaft und Urheberrecht verstanden haben. UAch wenn ich den Diebstahlsvergleich nicht 100%ig teile, so verdeutlicht es doch, worum es eigentlich geht: um eine Enteignung.

    @TExtkoch

    “Warum soll soll die Wite des jung verstorbenen Fotografen ein Privelig genießen, dass die Witwe des ebenso jung verstorbenen Tischlers nicht erhält?”

    Weil der Tischler sich nicht auf Basis von Lizenzen bezahlen lässt, sondern – wie im Handwerk üblich – 100% bei erledigung der Leistung.

    Für Kreativwirtschaftsgüter sind solche One-Off Paymaments aber schwer zu beziffern. ein Flopalbum will keiner Haben, ein Hitalbum hat vielleicht den 1000fachen ökonomischen Wert, auch wenn zeitlich dieselbe Arbeit reingeflossen ist. Mittels der gängigen Lizenzpraxis geht der Künstler also das risiko ein, sich nach “Nachfrage” bezahlen zu lassen. Das heisst aber auch, dass der Auswertungszeitraum für den Künstler sehr lange hinter der Leistungserbringung liegt. Ich akzeptiere also, dass ich nicht 100%sofort bezahlt werden, sondenr eben in 6-Monbats Häppchen, dann aber über einen Zeitraum von 5, 10, 15, 20 … Jahren.

    Dem tischler ist das egal, sein Geschäftsmodell läuft anders: Kohle an die Sonne binnen 7 Tagen ab Leistungserbringung. Wenn der Kunde zahlt, ist er zu 100% abgegolten, egal ob der Tisch 1 Monat, ein Jahr oder 100 Jahre hält.

    Ich finde auch, dass sich erben nicht ewig auf den Leistungen ihrer Vorfahren ausruhen sollten, aber dass die junge Witwe des Rockstars, der früh verstirbt mit ihren drei kleinen Kindern auf der strasse landet, weil ihr Mann eben Musiker und nicht Tischler geworden ist, das wäre nicht gerecht, oder siehst du das anders? In folge würden Künstler nur nioch Aufträge bekommen, wenn sie mit einem Gesungdeheitszeugnis nachweisen können, dass sie nicht in drei Jahren die Grätsche machen. Investitionen in dicke oder ältere Künstler würden zurückgehen, weil die ja jeden Augenblich ihre Rechte verlieren könnten, etc. Das soll ernsthaft “gerechter” sein?

    “Es gibt keine sachliche Begründung für ein Urheberrecht über den Tod des Urhebers hinaus, abseits der im Grunde absurden Vorstellung so etwas wie eine kreative Schöpfung existiert losgelöst vom Urheber und von ihrem stofflichen Ausdruck als Foto/text etc. als immaterieller, aber denoch privater und damit verbbarer Besitz.”

    Q.E.D. Siehe oben.

    Gruß,

    Stefan

  4. Florian am 29. November 2011 um 17:44 Uhr

    Da ich es selber mit den Grünen nicht so habe, bin ich, was die konkrete Ausgestaltung der Forderung angeht, nicht wirklich tief informiert. Ein Blick auf die Webseite der Grünen spricht allerdings von einer 50 Jahres-Frist nach Werkschaffung, die es weiterhin gibt – die junge Witwe des jungen Fotografen kann sich also ein wenig entspannen.

    Darüber hinaus scheinen mir einige Vergleiche direkt aus den paralympics entsprungen: Man fragt sich, welcher am stärksten hinkt.

    Das schöne an immateriellen Dingen ist ja, dass nach der Kopie die Ursprungsidee immer noch da ist. Anders als im Haus, in dem ja nun immer nur einer wohnen kann, nimmt die Kopie ja nichts weg – sie gibt etwas dazu. Das ist der Unterschied zwischen Handwerksgütern und Geistesgütern – und auch der Handwerker erhält nicht regelmäßig jedesmal dann Geld, wenn sich jemand an seinen Tisch setzt oder mit seinem Hammer einen Nagel versenkt.

    Die Witwe des Unternehmers verdient an der Firma ja auch nur dann, wenn nach dem Tod in diesem Unternehmen noch gearbeitet wird. Wenn die Firma mit dem Tod des Unternehmers direkt geschlossen wird, kann die Witwe auch nichts mehr daran verdienen. Es sei denn, sie verscherbelt die materiellen Überbleibsel – Maschinen etc. Die Witwe des Fotografen könnte dann Abzüge, Kameras etc. verkaufen.

    Was bleibt? Die größten Kunstwerke unserer Welt wurden zu Zeiten erschaffen, in denen sich die Künstler nicht um Nutzungsrechte/urheberrechte scherten. Ein Glück wird mit Mozart immer noch Geld verdient. Ohne seine Erben an jeder Aufnahme beteiligen zu müssen (oder ohne diese vorher um Erlaubnis fragen zu müssen, bevor man sich ans Klavier setzt).

    • Spießer Alfons am 29. November 2011 um 18:43 Uhr

      Dazu fällt mir ein: Auch Plagiate sollten erlaubt sein, denn ein Plagiat nimmt doch niemandem etwas weg, weil das Original ja bleibt.

      Hinweis: Es gibt heute die 70-Jahre-Frist beim Urheberrecht in Deutschland. Diese Frist ist angemessen und muss bestehen bleiben.

      Frage: Ist die Marke “Die Grünen” eigentlich urheberrechtlich geschützt, oder kann ich mit diesem Namen auch meine Gurken bekleben…? Und wenn ich eine Kiste mit 90 Gurken habe, kann ich die dann mit dem Logo “Bündnis90/Die Grünen” versehen? Damit nehme ich den Grünen ja nichts weg, denn deren Gurken bleiben ja in der Partei.

      • Florian am 29. November 2011 um 19:51 Uhr

        Natürlich sollten “nicht-kommerzielle” Plagiate erlaubt sein. Warum auch nicht?

        Und natürlich kann man aus urheberrechtlichen Gründen problemlos das Logo der Grünen auf Gurkenkisten pappen – warum auch nicht? Falls man damit den Eindruck erweckt, dort würden die Grünen Gurken verkaufen könnte das problematisch werden. Allerdings nicht, aus urheberrechtsgründen, sondern eher aus wettbewerbsrechtlichen…ausserdem sind wir da ja wieder beim “verkauf”, also einer kommerziellen Nutzung.

        Aber im eigenen Keller? Oder auf einer privaten Feier unter Nachbarn? Klaro. Warum auch nicht?

      • Spießer Alfons am 29. November 2011 um 20:06 Uhr

        Angenommen, Du wärest Architekt und hast mit viel Keativität und Arbeitseinsatz einen ganz originellen neuen Haustyp entworfen, und ein Musterhaus wurde gebaut. Dann bist Du der Urheber und möchtest mit Deinem Entwurf auch weiterhin Geld verdienen.

        Und dann kommen die privaten Bauherren, schauen sich Dein Haus an und lassen es dann dann 1 : 1 nachbauen. Zuerst einer, dann andere und so weiter. Du selber kannst Deinen Entwurf nicht mehr verkaufen, weil jeder Dir sagt: Warum Geld dafür bezahlen, ich kann das Haus doch privat als Plagiat bauen. Und: Eine Kopie Deiner Bauzeichnung findet man im Internet.

        Wie würdest Du Dich dabei fühlen – als freier Architekt, meine ich…?

  5. Florian am 29. November 2011 um 20:39 Uhr

    Nun ja – darauf gibt es eine erwartete Antwort (auch, wenn das Beispiel ja wieder aus dem kommerziellen Bereich kommt):

    Entweder, ich (und meine Frau und meine Enkel) bekommen jetzt 70 Jahre lang Geld fürs nixtun (weil ich ja diese Weltklasse Idee hatte) oder ich baue weiter Häuser…weil es da draussen Leute gibt, die für ein Haus des berühmten Erfinders gerne etwas (mehr) zahlen.
    Wie in der bildenden Kunst auch: Vielleicht sind die der Meinung, ein Original-Picasso ist immer noch mehr wert, als eine Kopie (auch dann, wenn man den Unterschied nicht sieht).
    Oder in der Musik (ein Auftritt von Lady Gaga ist eben doch was anderes, als jemand anderes, der mit ihren Liedern voll-playback für günstiger auftritt)

    Wie würde ich mich fühlen? Geschmeichelt?

    Wie haben sich denn die Herren Daimler und Benz gefühlt? Kutschen ohne Pferde erfunden….und dann kommen andere und bauen das nach?

    Andere Ideen? Wer hatte eigentlich die Idee, in seinem Laden einen Sommerschlussverkauf zu machen? Ist die Idee 70 Jahre geschützt?

    Fakt ist doch, gerade in der Kunst: Natürlich kann jeder eine Leinwand nehmen, sie blau anmalen und verkaufen. Ein Original von Yves-Klein wird trotzdem mehr bringen. Aber deswegen muss doch nicht jeder, der ne Leinwand blau macht an die Nachkommen von Yves klein Lizenzen zahlen. Jeder darf seine Exkremente sammeln -> zum Goldpreis (oder darüber) wird die Merde wohl nicht weggehen.

    “Olee, Super BVB”, eine geklaute Melodie. Umgetextet (wir sagen Remix) – Lizenzen an die Pet Shop Boys für “Go West” für jedes Singen im Stadion?

    Aber vielleicht ist es mit einer Gegenfrage ja einfacher: Mal theoretisch angenommen, es würde eine Möglichkeit gefunden ein Glas Wasser zu Grenzkosten von 0 EURO zu verdoppeln. Einmal da, könnte man unendlich viele Gläser Wasser herstellen. Zu 0 Kosten. Soviele, dass man allen Menschen auf der Welt ein Glas (oder 10 oder 100) in die Hand drücken könnte. Oder sie könnten sich das Glas bei sich vor Ort herunterladen. Angenommen, diese Technik wäre da. Und dann käme der Erfinder und sagt: So Freunde, jeder Download kostet jetzt 5 EUR. Wie fänden wir den diesen Erfinder? Kosten von 0, Aber für jedes Glas abkassieren? und jeder, der für ein Glas bezahlt, und seinem Freund eins selber herstellt, wird verklagt und kommt vor Gericht. So ist die Situation bei Musik zur Zeit. Eigentlich komisch, dass das solange funktioniert hat.

    Würde der Erfinder verhungern? Oder gäbe es nicht genug Menschen auf der Welt, die ihn für seine Idee mögen – und ihm für jedes Glas das sie bei ihm direkt kaufen 5 EUR zahlen. So, wie es eben auch in der Musik immer noch Fans gibt, die Musik kaufen. Nicht, weil sie müssen – sondern weil sie wollen, dass der Musiker auch morgen noch Musik macht.

    Zu idealistisch? naja – ist ja schon vorweihnachtszeit.

    • Spießer Alfons am 29. November 2011 um 21:14 Uhr

      Sei mir nicht böse, aber ich habe das Gefühl, Du weichst vom eigentlichen Thema ab, redest drumherum. (Dein Glas-Wasser-Beispiel gehört in die Pharma-Industrie ;–)!) Oder wir diskutieren aneinander vorbei.

      Ich wiederhole: Ich bin der Meinung, dass Geistesgut genauso Eigentum ist wie ein Handwerksgut. Und ich sehe keinen Grund der Welt, das deutsche Erbrecht zu ändern. Es wird in der Welt genug gestohlen, da sollte das Eigentum des Künstlers genauso geschützt werden wie das Eigentum des Ladeninhabers. Merke: Es gibt nicht nur große Künstler, die es nicht merken, wenn ihnen ein paar 10.000 Euro durch die Lappen gehen, sondern es gibt auch viele kleine Urheber, die täglich um ihre Existenz kämpfen müssen!

      Und noch was: Berühmte Musik-Interpreten dürfen nicht verwechselt werden mit den Urhebern, sprich: Texter und Komponisten! Denn um diese geht es beim Urheberrecht, nicht um die großen Stars auf der Bühne!

      • Florian am 29. November 2011 um 23:36 Uhr

        Schade, dass ich mich nicht verständlich machen kann. Wieso das Glas Wasser in die Pharma-Branche gehört, verstehe ich allerdings auch nicht – für mich war das nur der Transfer eines nicht-stofflichen in ein stoffliches Produkt. Macht aber nichts.
        In einer Sache sind wir uns ja aber einig: Wir mögen Leute nicht, die sich an den kreativen Ergebnissen anderen bereichern. Mit dem Unterschied, dass ich alle meine – und Du Familienangehörige (und sonstige Erben) davon ausnimmst…

    • grafkoks2002 am 30. November 2011 um 23:39 Uhr

      Lieber Florian, du schreibst: “Entweder, ich (und meine Frau und meine Enkel) bekommen jetzt 70 Jahre lang Geld fürs nixtun (weil ich ja diese Weltklasse Idee hatte) oder ich baue weiter Häuser…weil es da draussen Leute gibt, die für ein Haus des berühmten Erfinders gerne etwas (mehr) zahlen.”

      Anmerkung: Wenn ich als Erfinder ein supererfolgreiches Patent halte, halte ich sie ja in der Regel nicht als grafkoks2002, sondern als Fa. grafkoks2002 GmbH & Co.Kg. Nun lebe ich ab (was ich nicht hoffe). Was passiert mit meinem Patent? Es gehört weiter der Firma. Und meine faule Verwandtschaft kassiert weiter die Einnahmen aus meiner Idee. Was ist also dein Problem?

      Zitat: “Wie haben sich denn die Herren Daimler und Benz gefühlt? Kutschen ohne Pferde erfunden….und dann kommen andere und bauen das nach?”

      Anmerkung: Mmmh, sagen wir es so: Sie hatten Patente und haben für diese so viel Geld bekommen, dass ihre Ururenkel von ihren Ideen noch mühelos als Privatiers durchs Leben ziehen können, ohne sich der harten Realität einer Arbeit als, sagen wir, Fleischereifachverkäuferin hingeben zu müssen.

      Zitat: “Fakt ist doch, gerade in der Kunst: Natürlich kann jeder eine Leinwand nehmen, sie blau anmalen und verkaufen. Ein Original von Yves-Klein wird trotzdem mehr bringen. Aber deswegen muss doch nicht jeder, der ne Leinwand blau macht an die Nachkommen von Yves klein Lizenzen zahlen”

      Anmerkung: Musst du auch nicht. Du musst nur eine Lizenz bezahlen, wenn dein Werk dem Yves Klein entspricht. Willkommen im Reich der Juristen.

      Zitate: “Olee, Super BVB”, eine geklaute Melodie. Umgetextet (wir sagen Remix) – Lizenzen an die Pet Shop Boys für “Go West” für jedes Singen im Stadion?

      Anmerkung: Schon mal etwas von der Gema gehört? Die Borussia zahlt an die Gema Geld, damit wir in der Fankurve unser Team anfeuern dürfen. So betrachtet – ja, der BVB bezahlt!

      Zitat: “Aber vielleicht ist es mit einer Gegenfrage ja einfacher: Mal theoretisch angenommen, es würde eine Möglichkeit gefunden ein Glas Wasser zu Grenzkosten von 0 EURO zu verdoppeln. Einmal da, könnte man unendlich viele Gläser Wasser herstellen. Zu 0 Kosten. Soviele, dass man allen Menschen auf der Welt ein Glas (oder 10 oder 100) in die Hand drücken könnte. Oder sie könnten sich das Glas bei sich vor Ort herunterladen. Angenommen, diese Technik wäre da. Und dann käme der Erfinder und sagt: So Freunde, jeder Download kostet jetzt 5 EUR. Wie fänden wir den diesen Erfinder?”

      Anmerkung: Wir würden ihn wohl ziemlich scheiße finden. Oder gemein. Vielleicht auch unmenschlich. Nur funktioniert das Beispiel nicht, da es schlicht und ergreifend kein Verfahren gibt, das nix kostet. Es sei denn, ich beute Menschen aus, lasse sie für mich Sklavenarbeit verrichten. Selbst dann kosten sie noch ein paar Euronen für Arbeit und Toilettengänge, aber das wäre billig. Mmmh, wenn ich so drüber nachdenke, das ist doch genau das, was die wollen, auf Urheber einen fetten Haufen setzen. Um eines mal klar zu sagen: Wer etwas erschafft, soll daran auch Rechte haben. Und ist es so erfolgreich, dass von seiner Idee auch noch Nachfahren partizipieren können – warum nicht?
      Letztlich haben wir bereits heute die Situation, dass die Kreativen (dazu gehören nicht nur Künstler, auch Wissenschaftler sind ja auf ihre Art und Weise Künstler, Software-Programmierer, Ingenieure) im Vermarktungsprozess am Ende, wenn es um die Beteiligung am Erfolg geht, auf der untersten Leiter der Spross stehen. Sie sind es, die den Rohstoff liefern. Die Musik, die Unterhaltung. Aber auch die Medikamente in der Pharmaindustrie. Oder die Maschinen in der Industrie. Es sind Ideen von Menschen, die Kreatives erschaffen. Ein Bagger ist ebenso eine Meisterleistungen menschlicher Kreativität wie ein Netbook. So betrachtet haben wir bereits heute den Fall, dass die kreativ tätigen abgezockt werden. Klar gibt es Bono Vox, gibt es eine Lady Gaga. Aber sie sind nur Spitzen eines Eisbergs. Und wir wissen doch, dass man nur einen Bruchteil desses eines Eisbergs sieht, das Gros jedoch unter der Oberfläche schwimmt.

      Zitat: “Würde der Erfinder verhungern?”
      Ja, weil Menschen geizig sind. Klar gibt es die angesprochenen Fans, die noch eine CD eines Künstlers kaufen, weil sie eben das kreative Produkt im Schrank stehen haben wollen, weil sie noch echten Spaß an dem haben, was sie fühlen können. Und weil sie vielleicht ein schlechtes Gewissen haben (seltsamerweise ist es doch so: Kopiere ich ein Musikstück illegal, soll dies bagatellisiert werden [dass ich die Strafen, die die Musikindustrie fordert, für geisteskrank halte, will ich gar nicht verheimlichen]. Nehme ich bei jemanden in der U-Bahn dessen MP3-Player aus dessen Jackentasche, nennt man es Diebstahl. Warum eigentlich? Ich schädige diesen Menschen doch gar nicht richtig. So ein Player kostet keine 20 Euro. Die Musik hat er doch sowieso zuhause auf der Festplatte, hey, das ist doch jetzt echt eine Bagatelle.

      Seltsamerweise kommt niemand auf die Idee eine einen Phamakonzern dazu zu verpflichten, ein Produkt nach, sagen wir, fünf Jahren gemeinfrei zu stellen. Warum eigentlich nicht? So viele Milliarden wie diese Industrie verdient? Wäre es nicht schön, wenn nach fünf Jahren das Medikament frei wäre und jeder dran arbeiten könnte. Wie an Ubuntu zum Beispiel. Ist ja auch eine tolle Sache. Aber schon mal drüber nachgedacht, dass auch die Leute, die an Open Source Projekten arbeiten, dass die irgendwo ihr Geld verdienen müssen. Und dass die gleichen Leute wahrscheinlich ziemlich angepisst wären, würde man ihre Brotarbeit frei stellen.
      Wir leben im Kapitalismus, ich muss Geld verdienen um überleben zu können. Ist so. Kann man scheiße finden, ich habe mir diesen Kapitalismus auch nicht ausgedacht.

      Übrigens: Wieso wird eigentlich Apple geliebt? Die lassen sogar die Rundungen ihrer iWasauchimmergeräte patentieren. Run-dun-gen! Siehe das Geschmacksmustergesetz.

      Es stimmt natürlich: Die Entwicklung von Technologien gehen schneller voran, wenn nicht auf jeder Schraube ein Patent sitzt. Als der Franzose Daguerre die Grundlagen der heutigen Fotografie erschuf, kaufte ihm die französische Regierung seine Erfindung ab und machte sie der Menschheit zum Geschenk. Eine Erfindung wie die Fotografie, hieß es damals, sei zu wichtig als dass sie den Beschränkungen eines Patentes unterliegen dürfe.

      Löblich, löblich. Was aber Kamerahersteller nie davon abgehalten hat, auf ihre Weiterentwicklungen Patente anzumelden. Obwohl sie das geniale Startprodukt geschenkt bekommen haben. Will heißen: Nur weil etwas umsonst ist, ist es nicht kostenlos…

  6. Dierk am 29. November 2011 um 21:14 Uhr

    70 Jahre nach dem Tod des Autoren. Während seiner Lebenszeit geht da sowieso nichts verloren. So sind zum Beispiel die Werke James Joyce in Deutschland bis zum 31. Dezember 2011 geschützt, erst danach können sie – sofern nicht Ausgaben gewählt werden, die lange nach seinem Tod von anderen bearbeitet wurden – von jedermann verbreitet werden.

    Diese Schutzfrist hat den Sinn, dass Schriftsteller fröhlich produzieren, weil es sich für sie lohnt. In den USA gelten teilweise bereits noch längere Fristen. Wie wichtig das ist, erkennen wir daran, dass zu Zeiten sehr viel kürzerer Fristen – 20 Jahre, als die USA das einführten – oder gar aus den dunklen Tagen, als wir gar keinen Schutz genossen, die Schriftsteller einfach weniger arbeiteten. Warum hätte William Shakespeare auch schreiben sollen, seine Werke brachten ihm ja nichts. Schon gar nicht über 70 Jahre nach seinem Tod.

    Natürlich haben Künstler auch nie Elemente ihrer Kollegen benutzt, um damit, wie es heute heißt, zu ‘remixen’. Shakespeare, Goethe, Schiller, Joyce usf. haben nie etwas geschrieben, was nicht von ihnen stammte. Nie.

    Ach ja, technische Patente sind höchstens 20 Jahre ab Anmeldung geschützt. Geistiges Eigentum ist also eine 2-Klassen-Gesellschaft.

    • Spießer Alfons am 29. November 2011 um 21:25 Uhr

      @ Dierk – um Deinen Kommentar noch zu ergänzen: Warum sollte ein Schriftsteller nach Meinung der Grünen noch schreiben, wenn er die 70er oder gar 80er Jahre seines Lebens schon überschritten hat? Oder haben Autoren wie Walser, Gras und Lenz keine Angehörigen mehr…?

      Nach meiner Kenntnis ist das Urheberrecht in den USA 50 Jahre nach Tod des Urhebers erloschen.

      • Dierk am 30. November 2011 um 09:38 Uhr

        Die Frage, wie weit und wie viel ein Nachkomme von den Leistungen der Vorfahren genießen darf, hat erst einmal nichts mit dem Urheberrecht bzw. den daraus abgeleiteten Nutzungsrechten zu tun. Wie du weiter oben schreibst, geht es da um Erbrecht, über das man sich lange streiten kann. Da der Liberalismus davon ausgeht, dass jeder nach seinen eigenen Talenten und Leistungen Erfolg haben können muss, wäre eine Erbschaftssteuer in Höhe von 100% durchaus überlegenswert – und alles andere als Kommunismus. Aber das ist, wie gesagt, eine andere Diskussion.

        Mit dem Sony Bono Act übernahmen die USA 1978 weitestgehend das Berner Abkommen zum Urheberrecht und damit ‘Leben + 70 Jahre’, wie bei uns. Es gibt allerdings Erweiterungen, die sich nicht auf den Autor beziehen, sondern auf das Werk:

        95 years from publication or 120 years from creation whichever is shorter (anonymous works, pseudonymous works, or works made for hire, published since 1978)[306]

        95 years from publication for works published 1964–1977; 28 (if copyright not renewed) or 95 years from publication for works published 1923–1963 (Copyrights prior to 1923 have expired.)

        (siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/C....._copyright)

        In den letzten Jahren gibt es Bestrebungen, Ausnahmen zu streichen und Schutzfristen zu verlängern. Eine der Ausnahmen, die wir leider nicht kennen, ist die des Fair Use, die z.B. die Verwendung von Elementen eines Kunstwerkes zulässt, wenn ein neues Werk geschaffen wird, das kann auch eine Rezension sein. Unser Zitatrecht deckt das nur teilweise ab.

        Hinzu kommt, dass deutsche Sekundärrechteinhaber gerne sehr rigide vorgehen. Vor einiger Zeit las ich, dass Loriot es schön fand, dass seine Sketche über YouTube erreichbar waren [leider weiß ich nicht mehr wo]. Kaum ist er verstorben, werden diese durch Rechteinhaber gesperrt. Das mag juristisch einwandfrei sein, sogar moralisch zu verteidigen, aber ob es dem Werk hilft oder den Erben tatsächlich mehr Geld einbringt, halte ich für zweifelhaft.

        PS: Ich bin kein GRÜNER, auch kein PIRAT. Falls das eine Rolle spielt.

      • Spießer Alfons am 30. November 2011 um 10:36 Uhr

        By the way: Der Schauspieler Shakespeare hat kein einziges der Werke geschrieben, die unter seinem Namen veröffentlicht worden sind. “William Shakespeare” war das Pseudonym zwei anderer Autoren, deren Identität nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommen sollte.

      • ramses101 am 30. November 2011 um 12:26 Uhr

        @Spießer Alfons: Du schreibst das mit Shakespeare so, ale wäre es historischer Fakt. Bisher ist das aber nur Theorie, bei denen die Oxford-Theorie noch zu den besseren gehört (wobei es da eben der Earl of Oxford gewesen sein soll und keine zwei anonymen Schreiber).

      • Spießer Alfons am 30. November 2011 um 13:20 Uhr

        @ ramses101 – Ich habe Dir dazu eine direkte Mail geschickt.

      • Dierk am 30. November 2011 um 15:25 Uhr

        @ramses101

        Die de-Vere-Verschwörungstheorie ist sogar eine der schlechteren, wohl besonders übel von Emmerich in seinem Filmchen aufbereitet [siehe dazu auch: http://www.welt.de/kultur/lite.....e-war.html ].

        Ansonsten gilt immer noch: Die Stücke William Shakespeares wurden nicht von Shakespeare geschrieben, sondern von einem Mann, der genauso aussah und genauso hieß.

    • ramses101 am 30. November 2011 um 15:48 Uhr

      @Dierk: Gut, “besser” gemessen an dem, was mir sonst so an Theorien über den Weg läuft. Aber ich bin da auch nicht ganz auf dem Laufenden. Habs dem Spießer schon geschrieben, vor zwei Wochen gab es eine Diskussion zum Thema an der Akademie der Künste hier in HH. Hab ich leider verpasst.

  7. Textkoch am 30. November 2011 um 08:49 Uhr

    Im Grunde hat Stefan Herwig in seinem Kommentar den entscheidenden Hinweis gegeben: Der Unterschied des Geschäftsmodells von Künstler und Tischler. Der existiert genau so wie beschrieben. Nur sind Geschäftsmodelle nicht in Stein gemeißelt oder naturgegeben, sondern funktionieren immer vor dem Hintergrund bestimmter ökonomischer Bedingungen. Oder sie funktionieren eben nicht mehr, wenn sich die Bedingungen ändern.

    Das Geschäftsmodell der Vermarktung kreativer Schöpfung durch Lizenzen ist mal gerade gut 100 Jahre alt und eng verbunden mit den Bedingungen industrieller Produktion im 19. und 20. Jahrhundert. Denn dank technischer Massenproduktion war es erstmals in der Geschichte möglich, geistige Leistung in Form stofflicher Kopien massenhaft zu verbreiten und so eine EINMALIGE Leistung MEHRMALS zu verkaufen und in den Rang eines iegenständig wirtschaftlich vewertbaren Gutes zu erheben. Diesen Rang hat es aber ausschließlich auffgrund dieser Verwertungsmöglichkeit. In den Jahrhunderten davor mussten Musiker zum Beispielihre Musik schon aufführen, um etwas zu verdienen. Eine Trennung von Komponist/Musiker gab es nur selten. Das hat sich im 19. und noch stärker im 20. Jahrhundert verändert, weil die ökonomischen und technsichen Rahmenbedingungen es möglich machten, Urheberschaft und NUtzung zu trennen. Im Extremfall führte das zu Musikern, die gar nicht mehr aufgetreten sind, sondern jahrelang im Stduie an ihren Platten rumgefeilt haben. Das ist ein Sonderfall der Geschichte.

    Zu den ökonmischen Rahmenbedingungen gehört auch, das dieses Geschäftsmodell der Lizenzverwertung einen gehörigen Kapitaleinsatz erforderte. Alle Kopien waren stofflich, mussten hergestellt, transportiert und vertrieben werden. Aus diesem Anlass hat sich eine ganze Verwertungsindustrie aus Verlagen, Plattenfirmen, Bildagenturen usw. gebildet, die den notwendigen Kapitaleinsatz erbrachten. Das konnte nur funktionieren auf der Grundlage einer Trennung von Urheber und Verwerter, die sich in der Nutzungslizenz ökonomisch ausdrückt.

    Jetzt verändern sich die ökonomsichen Randbedingungen aber erneut. Durch die Digitalisierung des bislang stofflichen Ausdrucks geisteiger Schöpfung, sinkt der notwendige Kapitaleinsatz für die Produktion rapide, durch das Internet sinken die Vertriebskosten massiv. Die Verwertungsindustrie wird nicht mehr in dem Maße von den Urhebern gebraucht, wie bislang. Selbst das Marketing für ihre Arbeit könen die Urheber über die Digitalisierung der Mundpropaganda in den sozialen Netzwerken von den Urhebern im Prinzip selbst erledigen. Vor diesem Hintergrund ist ein Geschäftsmodell, das hauptsächlich auf dem Verkauf von teuren Kopien beruht, nur noch schwer durchsetzbar. Die Kopie ist entwertet, es zählt das Orginal.

    Für Musiker ist das noch vergleichsweise einfach. Sie können/müssen wieder mehr auftreten. Fotografen und Schreiber haben es da zugegeben schwerer. Aber vielleicht wird nun deutlich, warum viele Schriftsteller vor dem 19. Jahrhundet so wenige Kurzgeschichten und Romane und soviele Theaterstücke geschrieben haben…

    Das Problem bleibt en Urheberrecht, das auf nicht mehr gültige Produktions- und Verwertunsgbedingungen ausgerichtet ist. Viel stärker noch als die Urheber, bekommt das die Verwertungsindustrie zu spüren. Es ist kein Zufall, dass Zeitungsverlage jetzt ein Leistungsschutzrecht fordern, also die Ausweitung des alten Geschäftsmodells auf immer neue Verwertungsmöglichkeiten. Die Entwicklung und Vewertung kreativer Schöpfungen wird durch immer neue Schutzrechte inzwischen aber eher behindert als wie bislang befördert. Vor dem Hintegrund der beschrieben veränderten Produktions- und Vewertungsbedingungen ist das auch keine klugeunternehmerische Strategie, sondern die Forderung nach Artenschutz.

    Und dieser Forderung schließen sich viele kreativ Schaffende kritiklos an, weil sie die neuen Möglichkeiten eher als Bedrohung und neue Belastung erleben, denn als neue Feiheit. Sie starren auf das Internet und die Digitalisierung, wie die Hersteller von Pferdegeschirren am Anfang des 20. Jahrhundets auf das neue Automobil und sehen dort, wo die Holzsitze sind nicht den künftigen Lederbezug.

    Nicht die Grünen entwerten das bisherige das Urheberrecht, sondern die technologischen sowie die daraus erwachsenden ökonomischen Rahmenbedingungen. Ich sage damit nicht, dass die Beschlüsse der Grünen eine gute Antwort auf diese Veränderung sind, aber immerhin realsieren die Grünen, dass es eine Veränderung gibt. Auch die Piratenpartei ist weniger Protestpartei, als eine Partei, die einen grundlegenden Konflikt sichtnar macht: Die Veränderung der Gesellschaft durch die Digitalisierung von Arbeitswelt, Produktion und Lebensalltag. Im 20. Jahrhhundert hat sich am ökoligischen Konflikt eine Patei gegründet, im 19. Jahrhundert war es die Industrialisierung ujnd die daraus erwachsende soziale Frage, die zur Entstehung von Arbeiterparteien führten. IM 18. Jahrhundert hat das Bürgertum im Konflikt mit dem Adel den Liberalismus formuliert.

    Willkommen also im ersten gesellschaftlichen Großkonflikt des 21. Jahrhunderts.

    • ramses101 am 30. November 2011 um 12:39 Uhr

      Sehr treffende Analyse!

      • grafkoks2002 am 30. November 2011 um 23:55 Uhr

        Ist sie nicht, denn am Ende wird der Künstler entrechtet. Die einzige Macht, die der Künstler hat, besteht darin, dass er mit seiner Kreativität heute noch einen Marktwert erzielen kann, der es ihm ermöglicht, wenn er einen gewissen Erfolg hat, zum Beispiel den Verlag zu wechseln. Oder zumindest den Wechsel anzudrohen, wenn er nicht besser bezahlt wird. Laut KSK verdient ein professioneller Autor in Deutschland pro Monat um die 1150 Euro (den genauen Wert habe ich gerade nicht). Autorenverbände gehen von etwas weniger als 900 aus.
        All diejenigen, die hier rumnölen – oh, die Zeit des Urheberrechts ist Vergangenheit, denkt euch neue Geschäftsmodelle aus, kommt im Digitalzeitalter an, würden ihren Arsch für diese Kohle nicht aus dem Bett schwingen. Denn die Arbeitszeit wird ja gar nicht berechnet und als Selbstständiger ist man auch noch ständig auf sich selbst gestellt. Man hat ja noch Rentenversicherungen, Familien, etc.

        Und bitte komme mir jetzt niemand mit dem Argument: Warum hast du dir keinen anderen Job gesucht?
        Hey, ist liebe meinen Job trotz allem, er ist mir lieber als in einer Bank zu sitzen und 85-jährigen Omis Zertifikate zu verkaufen, die in 30 Jahren ausgezahlt werden. Nur ein bisschen möchte ich auch von meiner Arbeit leben können. Ein kleines, kleines bisschen. Ich brauche kein grpßes Auto, ich brauche keinen großen Urlaub, alles, was ich möchte, da bin ich ein kleines, zartes Seelchen, ist, dass ich ein bisschen Geld zum Leben verdiene. Das ist echt keine große Forderung.

        Übrigens sind fast alle Autoren unter 40 in den digitalen Welten daheim. Dumm nur, dass sich da nix verdienen lässt, da die Schreihälse, die neue Geschäftsmodelle fordern, ja nicht einmal für eine klasse Geschichte 50 Cent über Flattr abdrücken, selbst wenn sie einige Tausend mal angeklickt worden ist.

      • ramses101 am 1. Dezember 2011 um 08:52 Uhr

        @grafkoks2002: Du sagst es doch selbst: “Übrigens sind fast alle Autoren unter 40 in den digitalen Welten daheim.” Bei Textkoch ging es eben um die Veränderungen der Rahmenbedingungen und dass das aktuelle Urheberrecht unter anderen Bedingungen eben diesen entsprechend entwickelt wurde.

        Dass Künstler und Kreative auch unter den neuen Umständen bitte gutes Geld für gute Arbeit bekommen sollen, stellt doch niemand in Frage.

    • Marc Ritter am 4. Dezember 2011 um 14:02 Uhr

      Leider scheint der Autor dieses Antwort-Beitrages Urheber- und Verwertungs(Nutzung)recht zu verwechseln, bzw zu vermengen.
      Für den Urheber ändert sich nämlich durch die Digitalisierung nichts an seiner Arbeit. Er sitzt vor einem Blatt Schreib- oder Notenpapier und schreibt dieses voll. Dies ist die eigentliche Leistung. Sie steht in Relation zur der Zeit, die ihm dafür zur Verfügung steht. Und, meine lieben Freunde, die ist knapp. Das ist genau so wie beim Tischler. Daher muss das von ihm geschaffene Werk gescützt werden – und zwar über den Tod hinaus. (Nur nebenbei bemerkt: Wenn ein Tischler einen neuen Stuhl erfindet, stehen ihm auch dafür Tantiemen aus Urheberrechten zu, er ist nämlich dann ein Designer. Gerade die Möbel- und Designbranche ist sehr parallel zur Verlagsbranche strukturiert: siehe Ehepaar Eames (und unendlich viele andere Designer) als Design-Schöpfer und die Firma Vitra als Design-Verwerter.)
      Das Leistungsschutzrecht, das die Zeitungs-Verlage wollen, ist mit der aktuellen Debatte wirklich nicht in einen Topf zu werfen. Dieses ist eine Art “Kohlepfennig” für eine am Abgrand stehende Industrie – und auch damit wollen die Verleger Gelder abgreifen, die eigentlich den Urhebern zustehen.
      Der Autor ist, Überraschung, ein Urheber. siehe Beitrag auf http://marcritter.posterous.co.....-euch-eure

      • ramses101 am 4. Dezember 2011 um 18:22 Uhr

        Urheber- und Nutzungsrechte darf man vermengen. Denn die Nutzungsrechte sind Teil des Urheberrechts. §31, um genau zu sein.

        Für Urheber ändert sich zwar in der Tat nichts an der Arbeit, aber doch wohl an der Verbreitung der Arbeit bzw der Kontrolle darüber.

  8. Peter am 30. November 2011 um 09:39 Uhr

    Ob die Idee der Grünen so grandios ist entzieht sich meiner Kenntnis, da ich die Vorschläge im Detail nicht kenne. Aber das Urheberrecht, so wie es bisher besteht, hat sein Verfallsdatum überschritten. Das ist nunmal Fakt.

    Niemand will Künstler brotlos machen, aber die Künstler müssen sich halt eben auch überlegen ob die bisherigen Geschäftsmodelle noch tragbar sind und das sind sie anscheinend nicht, sonst würden die nicht soviel jammern.

    Wer sagt denn, dass sich ein Schriftsteller oder Musiker primär nach Erfolg bezahlen lassen muss? Das ist imho sogar das schlechtere Geschäftsmodell da er somit einen Teil des Risikos des Verlages / Labels übernimmt.

    Wenn ich heute in China 2 Container T-Shirts kaufe ist es dem Hersteller auch herzlich egal ob ich die hier alle losbekomme. Er will sein Geld und basta. Ich kann da schlecht sagen, ich bezahl Dir erstmal nur einen viertel Container und dann von jedem Verkauf noch X%.

    Die Unternehmer der Kunstbranche haben einfach zu lange gewartet und gedacht, das läuft die nächsten 2000 Jahre alles so weiter wie gehabt.

  9. Hanne am 30. November 2011 um 11:39 Uhr

    Ich habe mich jetzt nicht näher mit den Vorstellungen grüner Politiker beschäftigt, denke aber: Es ist bei einem schöpferischen Werk nicht anders als bei einem Auto: Es gibt Produzenten, Verkäufer und Kunden. Dass Hersteller und Verkäufer möglichst viel Geld bekommen und die Kunden möglichst wenig zahlen wollen, ist verständlich. Tatsache ist: Der Markt regelt die Preise, sprich: Angebot und Nachfrage.

    Es geht beim Urheberrecht aber nicht in erster Linie um Verleger, ausführende Musiker, Schauspieler oder sonstige Verbreiter von schöpferischen Leistungen, sondern primär um die Urheber, sprich: Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponisten u. a. Und die sollen quasi teilweise enteignet werden, obwohl sie bereits heute via Internet von privater Hand beklaut werden. Und auch zuvor: Einer kaufte die CD und machte davon diverse Kopien – und die wurden verkauft, reine Privatverkäufe, versteht sich. Und mit jeder Kopie ging dem Autor ein Kunde verloren.

    So werden auch Hörbücher und Hörspiele von Kindern gekauft, auf MP3 überspielt und hernach wieder bei ebay verkloppt.

    • Peter am 30. November 2011 um 15:09 Uhr

      Nunja. Erstmal wird kollektiv der Verbraucher geschröpft, der auf alles, was sich irgendwie zur Vervielfältigung verwenden lässt, seine Urheberrechtsabgabe bezahlt.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

      Also, wenn ich hier zusammenrechne, was ich die letzten Jahre bereits an die Urheber bezahlt habe, da müsste ich doch direkt mal schauen, wieviel Bücher oder DVDs ich damit hätte kaufen können. :-)

      Wenn durch die Pauschalabgabe jeder erstmal zum potentiellen Raubkopierer erklärt wird braucht sich niemand wundern, wenn im Gegenzug über das Urheberrecht diskutiert wird.

  10. ramses101 am 30. November 2011 um 12:46 Uhr

    Was Verfechter der Lockerung des Urheberrechtes meiner Meinung nach falsch machen, ist es, das Teilen zu romantisieren. Wissen, Ideen, Bilder und melodien sollen frei sein, jedermann zugänglich und immer verfügbar.

    Also auch für schlimme Finger.

    Als Künstler muss man einfach die Möglichkeit haben, die Verwendung seines Werkes einigermaßen lenken zu können. Sonst kann es nämlich sein, dass Lieder nach 5 Jahren umgeschrieben werden und auf Extremistenveranstaltungen gegrölt werden. Völlig legal, der Musiker muss halt lernen “zu sharen”. Und das kann ja nicht sein.

    Ich bin auch der Meinung, dass das Urheberrecht (genau wie das Markenrecht) langsam mal den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden müsste (s. Posting von Textkoch), habe allerdings keine Ahnung, wie das gehen sollte.

    • Spießer Alfons am 30. November 2011 um 13:25 Uhr

      Wie das gehen soll? Wie bei ratiopharm! Allerdings 70 Jahre nach Ableben des Urhebers! ;)

  11. Jens am 30. November 2011 um 13:51 Uhr

    Hilfe! Die meisten hier kennen noch nicht einmal den Unterschied zwischen Urheber- und Nutzungsrechte, aber haben hier grosse Fresse. Typisch Deutschland !

    • Spießer Alfons am 30. November 2011 um 14:00 Uhr

      Und Du meinst, dass es besser ist, wenn man hier anonym die Fresse aufreißt…?!

    • ramses101 am 30. November 2011 um 14:23 Uhr

      Nach aktuellem Rechtsstand kann der Urheber die Nutzungsrechte an seinem Werk an andere übertragen. Das ist Teil des Urheberrechts, was wiederum nicht übertragen, zu Lebzeiten nicht enden, aber vererbt werden kann. Das wollen einige Leute ändern und darum geht es hier. Aber vielleicht wirst du ja noch ein bisschen konkreter in deiner Fassungslosigkiet ob der Unkenntnisse der “meisten hier”?

    • grafkoks2002 am 1. Dezember 2011 um 00:00 Uhr

      Das ist nicht typisch Deutschland. Und das Sujet ist so kompliziert, dass es da zu – absolut verständlichen – Verwechslungen und Missverständnissen kommen kann. Mehr noch als das: Wenn man mal mit einem Fachanwalt zu tun hatte und bis zu diesem Moment geglaubt hat, die Unterschiede zu kennen, weiß man nach einem solchen Gespräch, dass man eigentlich nichts weiß.

  12. Jens am 30. November 2011 um 15:05 Uhr

    @Spießer Alfons
    Anonym… !?
    Bist Du zu dämlich einen Namen zu lesen oder eine E-Mail zu schreiben !?

    @ramses101
    “Ich bin auch der Meinung, dass das Urheberrecht (genau wie das Markenrecht) langsam mal den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters angepasst werden müsste (s. Posting von Textkoch), habe allerdings keine Ahnung, wie das gehen sollte.”

    Auch ein typisches Verhalten im Internet. Zu allem eine Meinung, aber von nichts eine Ahnung.
    Alle Leute die keine “Künstler” oder Kreative sind, sollten einfach die Schnauze halten und ihren Hartz IV Beschäftigungen oder langweiligen Bürojob weiterhin nachgehen.
    Wenn schon was von Internet, geänderten Rahmenbedingungen, Ausland und Globalisierung gelabert wird, dann sollte erst einmal klar sein, dass das Deutsche Urheberrecht ziemlich wenig mit dem Copyright law gemeinsam hat.

    • ramses101 am 30. November 2011 um 15:25 Uhr

      Ach Jens, erzähl mir mehr von “typischem Verhalten im Internet”: Aus einer Meinung wird “zu allem eine Meinung”, zu einem spezifischen Problem keinen Lösungsansatz zu haben wird zu “von nichts eine Ahnung” und überhaupt sollen “alle mal die Schnauze halten”.

      Und das Urheberrecht hat mit dem Copyright durchaus Gemeinsamkeiten – zum Beispiel die Möglichkeit des Einräumens von Nutzungsrechten -, aber eben auch Unterschiede, allen voran natürlich der, dass es nicht an den Urheber/Schöpfer gebunden ist.

      Darum geht es aber auch gar nicht, ursprünglich hattest du nämlich das Unwissen über Unterschiede zwischen Urheberrecht und Nutzungsrechten angeprangert. Darauf bezog sich auch meine Nachfrage.

  13. Helmut am 30. November 2011 um 18:05 Uhr

    Immer wieder lustig anzusehen … sobald ein Thema, dass der Spießer auf seine sympathische einfältig-populistische Weise angestoßen hat, in den Kommentaren ein bisschen fundierter und vielschichtiger diskutiert wird, kann der Herr nicht mehr folgen.Und verlegt sich lieber auf alberne Nebenkriegsschauplätze.

    • Spießer Alfons am 30. November 2011 um 20:50 Uhr

      Und weißt Du, was noch viel, viel alberner ist? Noch viel, viel alberner ist: Steffen, Müller, Hoschi, Gagexperte, 14-49, Bernd, Bario Marth und wie die ganzen durchgeknallten Lamborghini-Fahrer sonst noch alle heißen, die teilen Deine Meinung total. Immer wieder lustig anzusehen. Grüße auf den Nebenkriegsschauplatz nach TimBuktu! :)

  14. Kurt am 30. November 2011 um 18:27 Uhr

    Wie schön, Jens! Ich bin Künstler und somit Kreativer. Demnach erlaubst du mir ja hier
    in diesem Blog – oooops, das ist ja gar nicht deiner – dass ich was sagen darf.
    Dieses Privileg werde ich gleich mal nutzen und dir was verraten:
    Die pauschalen Herabwürdigungen, die du hier ablässt, sind genau so bescheuert wie die Idee der Grünen.
    Alle Nicht-Künstler und Nicht-Kreativen als Hartz IV Empfänger einzustufen, zeugt von mangelnder Diskussionskompetenz und verminderter Wahrnehmungsfähigkeit.
    Und wenn es noch mehr Leute wie Dich geben sollte in unserem Land,
    dann mache ich mir über den Plan zur Urheberrechtsänderung weit weniger Sorgen als um
    unsere Kultur, unsere Bereitschaft zur Toleranz und um unseren Umgang mit Mitmenschen, sei es auch nur
    hier im Web.

  15. GErd am 1. Dezember 2011 um 19:09 Uhr

    Was für ein unglaublich flacher Text.

    “Was ein ziemlich alberner Gedanke ist, denn es würde bedeuten: Das Erbrecht in Deutschland ist aufgehoben; nach dem Tode eines Menschen gehört sein Eigentum der Allgemeinheit.”

    Urheberrecht ist kein Eigentum, sondern ein zeitlich beschränktes Recht des Autpren. Schwer zu verstehen. Wieso erlischt der Rentenanspruch mit dem Tode? Sollte man das nicht auch vererben… Postmortale Autorenrechte sind riesiger Unsinn!

    Aber es geht auch gar nicht mehr um Autoren, es geht nur noch um die Abzocker von den Verwertungsgesellschaften.

    • Spießer Alfons am 2. Dezember 2011 um 09:23 Uhr

      Bevor Du Dich so äußerst und so schwer verstehst, hättest Du Dich besser mit den Kommentaren beschäftigen sollen. Und: Die Verwertungsgesellschaften vertreten die Interessen von Urhebern.

  16. Jeannette Chung am 1. Dezember 2011 um 22:31 Uhr

    Das Urheberrecht betrifft geistiges Eigentum. Das Problem besteht darin dass einige Leute nicht verstehen können was das bedeutet. Dadurch dass es hier “diskutiert” wird kann aber kein Anspruch auf eine Enteignung der Kreativen abgeleitet werden. Die Tatsache der Diskussion allein ist einfach nur beschämend.

    1. Wenn geistiges Eigentum nicht vererbt werden kann wird derjenige der die Entstehung der urheberrechtlich geschützten Leistung finanziert sich wohl auf die Zusammenarbeit mit jungen und gesunden Urhebern beschränken und entweder keine Vorschüsse mehr zahlen oder nur unter streng geregelten Bedingungen für einen gesunden Lebensstil.Dies wäre schon absurd. Vielleicht erscheint das Risiko auch zu groß und es erfolgt keine finanzielle Förderung mehr. Das Resultat in jedem Fall weniger relevante kulturelle Werke.

    2. Historisch kann man sehen dass Länder mit starkem Copyright global relevante kulturelle Filme, Musik und Bücher hervorbringen während dies in Ländern mit systembedingt schwachem Copyright nicht der Fall ist. Ein uns betreffendes Beispiel ist der Vergleich BRD und DDR. Dies ist übersichtlich dargestellt in “Free Ride” von Robert Levine.

    3. Nichts bleibt ohne Konsequenzen: Wenn die ohnehin prekäre und unsichere Situation von Kreativen zu Beginn ihrer Karriere weiter verschlechtert wird werden weniger talentierte Menschen diesen Berufsweg einschlagen. Wenn die Hoffnung und die Möglichkeiten auf Erfolg zerstört sind ergibt es keinen Sinn mehr sich der Schaffung komplexer kultureller Werke zu beschäftigen. Dies wird den professionellen Zweig betreffen, nicht den Hobbykünstler. Der erwartungsvolle Konsument wird also durch den Mangel an interessanten neuen Musikwerken, Filmen und Büchern zunehmend enttäuscht – m.E. nach ist das seit ca. fünf Jahren schon zu beobachten. Filme werden billiger hergestellt, riskante Projekte finden seltener statt. Es ist kein neuer Musikstil entstanden. Stattdessen ist eine Flut belangloser Werke entstanden die es nicht schaffen ein größeres Publikum zu begeistern. Die Künstler der 10 weltweit erfolgreichsten Touren sind jetzt durchschnittlich 46 Jahre alt. Ohne Justin Bieber wäre das durchschnittliche Alter noch höher.

    4. Das Urheberrecht stellt aber nicht wie oben oft impliziert die Lebensgrundlage eines einzelnen womöglich noch auftretenden Künstlers dar. Es sichert die gesamte Infrastruktur die eine Entstehung von Büchern, Alben und Filmen erst ermöglicht. An einem Film arbeiten zig Menschen: Auf welcher Grundlage soll eine riskante hohe Investition in einen Film stattfinden wenn nicht auf der langfristigen Sicherheit die das Urheberrecht darstellt? Auf welcher Grundlage soll jemand ein Komponist werden wenn er das von ihm geschaffene Eigentum nicht vererben kann? Das Urheberrecht sichert dem Urheber keine “Rente” wie oben formuliert, sondern ergibt NUR dann eine Vergütung wenn das betreffende Werk aktuell GENUTZT wird. Niemand erhält durch das Urheberrecht irgendeine automatische Rente, das ist vollkommen irreleitend. Aber den erfolgreichen Urhebern die Basis für eine Vergütung zu entziehen ist haarsträubend – vor allem da keine Kosten für das Urheberrecht entstehen wenn es irrelevante Werke betrifft. Es sichert aber dass bei Gebrauch des Werkes der Künstler und seine Nachfahren vergütet werden müssen und gefragt werden müssen wenn das Werk in irgendeiner abgeänderten Version veröffentlicht werden soll. Wer denn sonst??

    5. Tatsächlich scheinen sich in den negativen Kommentaren teilweise einfach Neid auf Kreative mit einer Instrumentalisierung durch Technologiekonzerne zu vermischen. Die Debatte über Copyright wurde gezielt gefördert und finanziert um die geschäftlichen Interessen von Firmen wie Google zu schützen die sich frühzeitig für die unethische Strategie zu digitalisieren ohne die betroffenen Urheber zu fragen entschieden haben. Die Situation der Technologiebranche basiert auf einer fehlerhaften Gesetzgebung im DMCA 1997 – hierüber müsste tatsächlich diskutiert werden. Grundlage hierfür sind aber gut recherchierte Fakten, wieder zu finden bei Levine, “Free Ride”.

    6. Danke Alfons, der Artikel bringt es auf den Punkt. Später wird man vielleicht mal (wenn es schlecht läuft…) auf diese Zeit gucken und sich fragen wer damals eigentlich Schuld an der kulturellen Verwüstung hatte. Du jedenfalls nicht. Auf die ganzen negativen Kommentare kann man eigentlich verzichten da sie inhaltlich nur die Unwissenheit der Autoren darstellen aber keinerlei konstruktive Vorschläge zur Durchsetzung des Urheberrechts im Zeitalter der Digitalisierung beitragen. Dies stellt ja die eigentliche gesellschaftliche Aufgabe dar, also hier gesellschaftlich akzeptable Lösungen zu entwerfen die funktionieren und für Urheber UND Verbraucher eine gute Lösung darstellen.

    • ramses101 am 2. Dezember 2011 um 09:10 Uhr

      “… aber keinerlei konstruktive Vorschläge zur Durchsetzung des Urheberrechts im Zeitalter der Digitalisierung beitragen.”

      Die kommen aber auch nicht von denen, die einfach alles so lassen wollen, wie es ist. Und Fakt ist nunmal, dass man in Zeiten der Digitalisierung nit gewissen Dingen klarkommen muss. Bestes Beispiel sind Mash-Ups. Das einzige, was kommt, sind Abmahnungen und Verbote bei Youtube. Ist das konstruktiv? Und vor allem: Ist das nachhaltig?

      Nein. Anonyme kann man nicht abmahnen und über hidemyass und so weiter funktioniert auch youtube wieder.

      Das Urheberrecht muss also den neuen Gegebenheiten angepasst werden und ich HOFFE für alle Künstler und Kreativen, dass so bald wie möglich Vorschläge von seiten der Verwertungsindustrie kommen, die auch die Künstler und Kreativen (und Freiberufler übrigens) betreffen und nicht hilflos versuchen die eigenen Pfründe zu sichern.

      Bisher kam da nix (Leistungsschutzrecht, ich lach mich tot).

      Für ein Recht des Urheberrechts an seinem Werk muss gesorgt werden. Das aktuelle Urheberrecht kann das nicht leisten. Also muss etwas neues her. Und der 5-Jahres-Blödsinn ist es zum Beispiel ganz sicher nicht, denn mit Mash-Ups etc wartet keiner 5 Jahre lang.

      • Spießer Alfons am 2. Dezember 2011 um 09:32 Uhr

        …und womit wir wieder beim Anfang meines Blog-Eintrags sind: Ich kritisiere die “Lösung”, die von den Grünen kommt. Und ich verstehe natürlich, warum einige Kommentatoren das so hinnehmen wollen: Sie sind nicht Urheber sondern Nutznießer.

        @ Jeanette Chung – Deine Worte unterstreiche ich noch einmal. (Viele andere natürlich auch!)

  17. Marc Ritter am 4. Dezember 2011 um 13:50 Uhr

    Ich habe dazu einen der geistigen Abrissunternehmer, Herrn Malte Spitz, der lt. Eigenauskunft immerhin schonmal die Urheber Herbert G. sowie S. in seiner Küche interviewt hat (http://www.malte-spitz.de/ueber_malte/index.html) angeschrieben – wer das auch tun will, hier mein Text zum kopieren: http://marcritter.posterous.co.....-euch-eure
    Viel Erfolg uns allen! M.R.

  18. Karla K. am 4. Dezember 2011 um 15:53 Uhr

    Liebe Diskutannten,

    darf ich als (hauptberufliche) Autorin dazu mal was sagen? Vielleicht kann man mal ganz realistisch beim Thema bleiben, ohne Tischler, Architekten usw. – denn diese Vergleiche hinken manchmal ein bisschen und führen zu ausufernden und unsachlichen polemischen Kommentaren. Ich versuch’ mal sachlich zu bleiben, obwohl mich das Thema schwer trifft. Wenn die grünen Piraten sich durchsetzen und das bestehende Urheberrecht kippen (seien es 5, 20, 50 Jahre oder bis zum Tod), dann betrifft mich das direkt, und es bedroht ganz klar meine Existenz.

    Kleines Beispiel aus der Praxis: Neben Romanen, die sich weit länger als 5 Jahre verkaufen, habe ich auch mal einen Weihnachtskurzkrimi geschrieben, und zwar vor vielen Jahren. Alle Jahre wieder kann ich diesen Text verkaufen – er ist inzwischen in Büchern (Anthoogien) erschienen, in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, im Internet (also bezahlt auf den Homepages von Firmen), als Hörspiel vertont und im Radio gesendet, und ich verhandle gerade wegen den Verfilmungsrechten. Das alles beschert mir immer wieder ein paar Einnahmen aus dieser Geschichte – das alles wäre nach dem WIllen der Grünen nicht mehr drin, weil die Story schon viel älter als 5 Jahre ist. Ich würde also schon längst nicht mehr daran verdienen. Wer aber dann? Denn ohne HIntergedanken wollen die Grünen uns Künstler schließlich nicht enteignen, oder? Oder geht es einfach nur ums kostenlose Runterladen von Songs aus dem Internet?

    Ironie am Rande: Die Rechtschreibprüfung dieses Programms hat aus dem Wort “Runterladen” gerade “Rundfladen” gemacht. Passt prima. Denn die Pläne der Grünen sind – mit Verlaub – SCHEI++E! ;-)

  19. Textkoch am 5. Dezember 2011 um 18:39 Uhr

    Nur um das nochmal klar zu stellen: Ich bin kein kritikloser Befürworter der grünen Ideen. Die Fünf-Jahres-Frist beispielsweise halte ich auch für Realitätsfremd. Mir ging es allein um die nachdem Tod eines Urhebers fortbestehenden Schutzrechte bzw. das Recht von Erben, Schutzrechte geltend zu machen. Das halte ich nun tatsächlich aus bekannten Gründen – siehe meinen Eintrag oben – für nicht (mehr) vermittelbar. Ansonsten sind hier ziemlich viele Argumente ziemlich verrutscht, vom BRD/DDR Vergleich, bei dem die BRD-Künstler aufgrund des Urheberrechts angeblich kreativer gewesen sein sollen (selten dämliche Behauptung) bis zur Beobachtung/Prognose, es entstünden ja nur noch belanglose Werke, die kein großes Publikum mehr begeisterten. Das sind nur Varianten der weit verbreiteten “Früher-war-alles-besser”-Grundhaltung vieler Kreativer jenseits der 40. Und ich darf das sagen: Ich bin Kreativer sowie Jahrgang 1967.

  20. Textkoch am 5. Dezember 2011 um 19:04 Uhr

    Achso, um auch das klar zu stellen: Meine These ist ja, dass sich die Bedingungen der ökonomischen Verwertung geistiger Schöpfung durch die Digitalisierung verändern (nicht der kreative Vorgang). Ich hab das ja oben näher ausgeführt. Und ja, die Aufregung der Kreativen darüber ist verständlich, denn die Veränderung ist eindeutig zu ihrem Nachteil. Sie sind diejenigen, die etwas zu verlieren haben. Sie haben es m.E. aber nur für eine kurze Periode der Geschichte der kreativen Schöpfung erhalten, weil es ökonomisch möglich war. Der Mensch ist seit Jahrtausenden kreativ, das Prinzip des Urheberrechts grad 100 Jahr alt. (Soviel zum Beitrag des Urheberrechts auf die geistige Arbeit….)

    Das alles ändert bloß nichts an den von mir skizzierten Veränderungen. Ganze Branchen und Industrien gibt es heute nicht mehr, weil sie der technische Fortschritt überflüssig gemacht hat, Meine Prognose: Das gilt künftig auch für die Verwertungsindustrie. Die Digitalisieurng verlangt von Kreativen letzlich nicht mehr und nicht weniger, als die Verwertungen seiner Schöpfungen selbst in die Hand zu nehmen. Das ist anstrengend, unbequem und natürlich mit wenig Aussicht auf Erfolg für den Superhit, den Bestseller der die Massen begeistert, denn die Maschinerei, um einen Massengeschmack halbwegs berechenbar zu ereichen (und zu formen) fällt ja weg.

    Die bisherigen Regelungen des Urheberrechts sind darum auch ein Privileg, erlauben sie es doch zumindest theoretisch, mit einem einzigen Coup, einem einzigen Hit, einem einzigen Bestseller sein Leben und das Leben seiner Nachfahren finanziell auszustatten. Insofern ist das bisherige Urheberrecht auch ein Stück in Gesetz gegossene Marktideologie, wonach es ja jeder schaffen kann. Ein Versprechen auf bessere Zeiten, das sich die vielen nicht so erfolgreichen Kreativen nicht einfach nehmen lassen wollen. Schon gar nicht im Tausch mit der Rolle des Verwerters in eigener Sache.

  21. Vroni am 6. Dezember 2011 um 17:01 Uhr

    “… zumindest theoretisch, mit einem einzigen Coup, einem einzigen Hit, einem einzigen Bestseller sein Leben und das Leben seiner Nachfahren finanziell auszustatten.”.

    Entweder das.

    Oder:
    Sie wollen einfach nur leben und sich davon ernähren. Find ich gut. Sie aber gleich pauschal als nicht-erfolgreiche Loser und Ideologietraum-versessen zu bezeichnen, das geht mir deutlich zu weit.

    Dennoch, in die Zukunft gedacht:
    Besser wird es wohl nicht mit dem Urheber- und Nutzungsrecht (viele Grafik-Kreative verlangen schon keine Nutzung mehr aus Angst, der nächstbillige Konkurent könnt ihnen den Auftrag abjagen), eher schlechter.

    Werde oft gefragt und riet daher neulich einer Verwandten, ihr Kind auf keinen Fall in die Kreativindustrie zu schicken. Weder als Selbständiger noch als Angestllter

    Grund 1:
    Nur weil das Kind recht gefällig und schnell am Computer Layouts herumschiebt, ist es deswegen in seinem Kopf noch lange kein Kreativer.

    Ein Kreativer ist man, wenn man etwas schöpft auf dem weißen Blatt/Monitor und nicht, wenn man mit Vorgekautem arbeitet. Denn genau das hat die Digitalisierung aufgeweicht bis zum Gehtnichtmehr: Spielen, umgestalten mit Scraps oder mit Samples: den Re-mix. Auch unsere Altliteraten haben dann und wann sich “inspirieren” lassen, o. k. … Man konnte es damals den Schlingeln nur schlechter nachweisen, dank Digitaltechnik geht das heute sehr schnell (wie auch ein gewisser zuG erfahren musste.)

    Grund 2:
    Die Welt der Agenturen zahlt einem Pixelherumschieber wenig, geht mit ihm wenig wertschätzend um, lässt ihn trotzdem arbeiten bis um ??:00 Uhr nachts und ist insgesamt kein guter menschlicher Umgang.

    Habe dem Kind, weil es angeblich recht gut logisch denkt, im Gegenzug Dinge wie das Informatikstudium empfohlen.

    Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass jeder (auch der logische Denker) im Beruf besser vorwärtskommt, wenn er nicht nur mit Zahlen, sondern auch mit Menschen kann.

    Denn die Welt des Lernens, der Logik und der Zahlen allein garantiert noch keinen guten Job (das Nutzungs- und Urheberrecht auch nicht, wie wir erfahren haben).

    Das hoffen nur hochehrgeizige Eltern, vor allem aus dem Kleinbürgerbereich, bloß immer, dass schieres Wissen die Brut vorwärtsbringt und sehen ihr Kind schon als Professor; und wundern sich dann, warum aus ihrem Kind dennoch nix wird. Weil sie die soziale Kompetenz vergessen haben (die leider als “soft skills” bis zu Spikes mit Gumminöppchen am Ellenbogen geht).

    Was ihre Brut am besten von Anfang an im Elternhaus mit der Muttermich hinsaugt. Das kann die Schule nicht beibringen. Ist aber Grundessenz für jeglichen Erfolg im Leben: eine gewisse Gewitzheit und gutes Einschätzen von sozialen Situationen.

    Das ist Grundessenz für einen schöpferischen Menschen, ob die Grünen jetzt das Urheberrecht umkrempeln wollen oder nicht.

    Bytheway:
    Ich werde die Grünen nicht wählen. Ich wähl sie eh nimmer, seit mir der Windbeutel Joschka unsympathisch ist, also schon sehr lange.

    Die Piraten voraussichtlich aber auch nicht.

    Verwende lieber meine ganze private Energie drauf, dass junge Leute in meiner Umgebung nicht in diese komische Kreativindustrie gehen. Außer sie haben einen Millionär als Papa. Dann dürfen sie von mir aus auch Orchideenfächer studieren, bis sie umfallen. Es bildet zumindest, auch wenn man damit kaum Geld verdienen kann.

    An Bildung und echten Künsten gebricht es allenorten, also Millionärskinder: ran! Diejenigen aber, die Geld verdienen müssen, sollten sich besser woanders umschauen, sonst wird es sehr sehr schwer. Ob mit oder ohne die Grünen.

  22. Textkoch am 13. Dezember 2011 um 12:22 Uhr

    @Vroni. Ach, das ist ja auch Unsinn. Mein Sohn studiert in Richtung Kreativindustrie und wird, wie ich auch, in selbiger tätig sein. Und er wird, wie ich auch, davon Leben können. Warum? Weil ich nicht das “gesitige Eigentum” in den Mittelpunkt stelle, sondern meine schöpferische Arbeit selbstverständlich mit 60 bis 70 Euro je Stunde (plus Mwst. und Materialeinsatz) bewerte, wie das jede KfZ-Werkstatt für ihre Handwerker tut. Da kann man sich die ganze Diskussion sparen, denn dann haben freie Schreiber/Fotografen allemal einen auskömmlichen Verdienst, von dem sich auch die Altersvorsorge bezahlen lässt. Alles andere sind Extrawürste und liebgewonnene Privilegien.

  23. Spießer Alfons am 13. Dezember 2011 um 12:43 Uhr

    @ Textkoch – Sorry, aber Kreativität nach Stunden zu berechnen, ist die größte Chuzpe, die ich kenne. Und die Honorare dann auch noch mit einer KFZ-Werkstatt zu vergleichen … dazu fällt mir dann gar nichts mehr ein. Es geht beim Urheberrecht im übrigen nicht um die Leistungen von Werbetextern, die ja Auftragskommunikation machen und keine Künstler sind.

  24. Textkoch am 13. Dezember 2011 um 13:03 Uhr

    Sag ich ja: Extrawurst. Schließlich machen Kreative ja so viel wertvolles, im Vergeich zu den niederen Gewürm in Kfz-Werlstätten..

    • Spießer Alfons am 13. Dezember 2011 um 13:44 Uhr

      Ach so – ich dachte, Du wolltest hier ernsthaft diskutieren. Dann geh mal wieder an Deinen Computer, stecke den USB-Stick mit dem Kunden-Briefing rein, drucke den Werbetext aus und schick ihn an Deinen Kunden!

      Wie? Du hast gar keinen Kunden…? Du, das wundert mich gar nicht.

      PS: http://www.duden.de/sprachratg.....ngrammatik ;)

  25. Vroni am 14. Dezember 2011 um 00:21 Uhr

    @ Spießer
    Es kommt auf eine gewisse Schöpfungshöhe an, nicht wahr? Gebrauchstexte haben keine, sind nicht schöpferisch im künstlerischen Sinne und sind etwas anderes als Lyrik.
    Werbetexte würde ich zu 95% nicht als Lyrik einstufen. Mit einem großen Vielleicht die, die Robert Gernhardt oder noch frühere Dichter (die allesamt mal Werbetexte gemacht haben) verbrochen haben.

    Eine Grafik oder ein Logodesign, die können jedoch sehr wohl eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Ob aber jemals Hinterbliebene 70 Jahre von einem Urheberrecht des exklusiven Logodesigns Verstorbener gezehrt haben, ist mir nicht bekannt. :-)
    Standard ist eher das Gegenteil. Wie beim Erfinder des Smileys bekannt. Oder war es der Nike-Swoosh …?

    Lieber Textkoch,
    klingt ja bestechend einfach: Einfach die Stunden nach der Stoppuhr so abrechnen wie es der Boschdienst beim Auto tut, fertig. Und kein Trallala mit Urheberrecht und Nutzungsrecht.

    Die vor allem die technischen KMU äußerst bestechende Idee übersieht, dass eine ihr Geld werte gleichwertige kreative Hochleistung sehr wohl in sehr kurzer – oder aber in recht langer – Zeit entstehen kann.
    Das unterscheidet schöpferische Kreativität vom Handwerk. Kreative Leistung kann man nicht so einfach mit der Stoppuhr abrechnen.

    Und ein Weiteres unterscheidet es:
    Wenn ein Buchautor für jede Stunde 70 Euronen nimmt, die er über dem Buch verbracht hat: gebrütet, geschrieben, verworfen, dazwischen Musik gehört, rumgelumpert, wieder neu ran, … wenn er das täte: bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden sind das 120 Stunden im Monat und im Jahr abzüglich Urlaub und Krankheitstage um die 1200 Stunden. Dann kostet jedes Buch, das ein Jahr gebraucht hat, den Verlag immer standardmäßig 84.000,00 Euro. Egal, ob der Autor was taugt oder nicht. Macht der Verlag richtig Cash damit und erzielt Millionenauflagen, gibt er dem Autor nix ab, richtig? Jeder andere Verlag darf das dann auch drucken, wenn er lustig ist, richtig?
    Nene, dieses Gedankengebäude haut nicht hin.

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